Parlamentskorrespondenz Nr. 1455 vom 28.12.2023

Neu im Verkehrsausschuss

Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr

Wien (PK – Die 13. Generalversammlung der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hat 2018 Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) beschlossen. Von den Änderungen betroffen sind auch die Anhänge E bzw. "Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (CUI)" sowie G, "Einheitliche Rechtsvorschriften für die technische Zulassung von Eisenbahnmaterial, das im internationalen Verkehr verwendet wird (ATMF)". Außerdem erhält das COTIF einen neuen Anhang H "Einheitliche Rechtsvorschriften für den sicheren Betrieb von Zügen im internationalen Verkehr (EST)". Nun sind das Übereinkommen und seine Anhänge von der Bundesregierung dem Nationalrat zur Genehmigung übermittelt worden (2406 d.B.). Die parlamentarische Genehmigung dient dazu, ein rasches Inkrafttreten des geänderten COTIF und seiner Anhänge zu ermöglichen, heißt es dazu seitens des Außenministeriums. Weitere Umsetzungsschritte auf nationaler Ebene sind nicht notwendig.

Die Änderung des COTIF bzw. seiner Anhänge betreffen unter anderem Vereinheitlichungen und Begriffsbestimmungen in Zusammenhang mit dem internationalen Eisenbahnverkehr. Weiters wird den neuen Aufgaben des Fachausschusses für technische Fragen Rechnung getragen, und es werden Verfahrensfragen in Zusammenhang mit dem Recht von Mitgliedsstaaten, aus dem Übereinkommen auszusteigen oder Widerspruch gegen Entscheidungen von Ausschüssen zu erheben, sowie Haftungsfragen geklärt.

Einheitliche Rechtsvorschriften für Zugsicherheit im internationalen Verkehr

Neu hinzugekommen sind mit dem Anhang H (EST) zum COTIF insbesondere einheitliche Rechtsvorschriften, um die Anforderungen an Betrieb und Sicherheit von Zügen im internationalen Verkehr und die Bescheinigung und Überwachung der Sicherheit zu regeln. Vertragsstaaten müssen demnach das höchstmögliche Maß an Einheitlichkeit der Vorschriften zu Betriebs- und Sicherheitsanforderungen für Züge im internationalen Verkehr anstreben, heißt es dazu in den Erläuterungen.

Jeder Staat hat laut dem Übereinkommen eine Sicherheitsbescheinigungsbehörde, die für die Zertifizierung von Eisenbahnunternehmen zuständig ist, und die von Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern unabhängig ist, zu benennen. Innerhalb der Europäischen Union wird das die Eisenbahnagentur der Europäischen Union bei grenzüberschreitendem Betrieb sein, während die Eisenbahnunternehmen für den nationalen Betrieb zwischen der Eisenbahnagentur der Europäischen Union und der nationalen Sicherheitsbehörde wählen können. Den Mitgliedsstaaten soll es auch freistehen, zu entscheiden, ob sie einem bestimmten Eisenbahnunternehmen eine Sicherheitsbescheinigung ausstellen, sowie, ob eine von der Sicherheitsbescheinigungsbehörde eines anderen Staates ausgestellte Sicherheitsbescheinigung unter bestimmten Voraussetzungen auch auf ihrem Hoheitsgebiet gilt. (Schluss) sox