Neu im Innenausschuss
Wien (PK) – Als nachlässig und damit "grob fahrlässig" bewerten die NEOS-Abgeordneten Stephanie Krisper und Johannes Margreiter in einem Entschließungsantrag den bisherigen Umgang der Bundesregierung mit extremistischen Tendenzen (3674/A(E)). Im Sinne einer "wehrhaften Demokratie" gelte es, geeignete gesamtstaatlich koordinierte Maßnahmen etwa in den Bereichen Sicherheit, Prävention, Resozialisierung oder Integration zu setzen. Im Juni 2020 habe der damalige Innenminister Karl Nehammer entsprechende Schritte angekündigt, die jedoch bisher auf sich warten gelassen hätten, wie die NEOS bemängeln. Sie pochen nun auf deren Umsetzung und fordern die Weiterentwicklung der 2018 präsentierten "Österreichischen Strategie Extremismusprävention und Deradikalisierung" unter Einbeziehung des bundesweiten Netzwerks für Extremismusprävention und Deradikalisierung (BNED), die Vorlage eines darauf aufbauenden Nationalen Aktionsplans sowie konkrete Maßnahmen gegen Extremismen aller Art zu erarbeiten.
Sensibilisierung der Polizei betreffend extremistischer Strömungen
Extremistische Strömungen sowie deren Erscheinungsbild sollen auch im Zentrum von effektiven Sensibilisierungsmaßnahmen, Schulungen und Weiterbildungen für Exekutivbeamt:innen stehen, die Stephanie Krisper in einer weiteren NEOS-Initiative fordert (3676/A(E)). Gerade vor dem Hintergrund des Kriegs im Gaza-Streifen und den damit zusammenhängenden Demonstrationen auch in Österreich, sei es essenziell, dass sich die Polizei Kenntnisse insbesondere betreffend antisemitischer und gewaltverherrlichender Aussagen und Handlungen aneignet. Zudem soll laut Antrag eine je nach Situation aktualisierte Information zum kohärenten Vollzug der einschlägigen Strafbestimmungen das "objektive Verhalten" der Polizei fördern, um einen Vertrauens- und Autoritätsverlust in der Bevölkerung zu vermeiden.
Beendigung des österreichischen Schengen-Vetos gegen Rumänien und Bulgarien
In einem weiteren Entschließungsantrag der NEOS kritisiert deren Mandatar Helmut Brandstätter das österreichische Veto gegen den Schengen-Beitritt Rumäniens und Bulgariens, da es Österreichs Reputation schädige und seinen Interessen zuwiderlaufe (3782/A(E)). So seien etwa negative Folgen für österreichische Unternehmen in den beiden Ländern zu befürchten, aber auch Konsequenzen für Österreicher:innen, die auf Pflegepersonal angewiesen sind, das zu einem großen Anteil aus Rumänien komme. Zudem erfüllten sowohl Rumänien als auch Bulgarien bereits seit 2011 alle Beitrittskriterien für den Schengen-Raum und die Argumentation der Bundesregierung für das Veto entbehre jeglicher Evidenz, so Brandstätter. Diese habe behauptet, dass mehr als die Hälfte aller in Österreich Asylsuchenden über die beiden Länder kämen, während es "laut unabhängiger Forschung" lediglich circa 3 % seien. Brandstätter fordert daher, das Veto gegen den Beitritt Rumäniens und Bulgariens aufzugeben und stattdessen mit beiden Staaten die Verbesserung des europäischen Außengrenzschutzes zu betreiben. (Schluss) wit