Weisungsbericht 2021 aus dem Justizministerium liegt vor
29 Fälle mit 31 Weisungen in den Jahren 2014 bis 2021
Wien (PK) – Der Weisungsbericht 2021 von Justizministerin Alma Zadić liegt dem Nationalrat vor (III-1087 d.B.). Nach Beendigung der betreffenden Verfahren ist von der Justizministerin über die erteilten Weisungen sowie über jene Fälle, in denen der Äußerung des Weisungsrats im Ergebnis nicht Rechnung getragen wird, zu berichten. Die Befassung des Weisungsrats erfolgt etwa in Fällen mit "außergewöhnlichem Interesse der Öffentlichkeit".
Konkret enthält der Bericht 29 Fälle mit Weisungen aus den Jahren 2014 bis 2021. In zwei Verfahren seien je zwei Weisungen erteilt worden. Von den damit insgesamt 31 Weisungen in diesem Zeitraum zielten laut Bericht 15 darauf ab, das Verfahren einzuleiten oder fortzusetzen bzw. konkrete Erhebungen durchführen. In die Rubrik "Sonstiges" fielen demnach 13 Weisungen. In einer weiteren Weisung ging es darum, das Verfahren einzustellen bzw. nicht einzuleiten und die Anklage zurückziehen. Von den restlichen zwei Weisungen betraf eine, dass eine andere Rechtsgrundlage bei grundsätzlich gleicher Zielrichtung anzuwenden sei, die andere, Rechtsmittel bzw. Beschwerden zu erheben.
Die 29 Fallbeschreibungen im umfassenden Bericht sind weitgehend anonymisiert und betreffen neben Themen wie Wirtschaftsstrafsachen und Korruption beispielsweise Verdachtslagen nach dem Verbotsgesetz oder zu terroristischen Beteiligungen. Rund 55 % der Weisungen betrafen Verfahren in Wien, darauf folgen Linz mit 19 %, Graz mit 16 % und Innsbruck mit knapp 10 %. (Schluss) mbu