Parlamentskorrespondenz Nr. 40 vom 24.01.2024

777 Anliegen von Studierenden aus 77 hochschulischen Bildungseinrichtungen

Wien (PK) – Die im Wissenschaftsministerium angesiedelte Ombudsstelle für Studierende hat ihren aktuellen Jahresbericht vorgelegt (III-1073 d.B.). Demnach wurden im Studienjahr 2022/23 aus dem österreichischen Hochschulraum, der derzeit 77 hochschulische Bildungseinrichtungen umfasst, 777 Anliegen von Studierenden an die Ombudsstelle herangetragen. Die Ombudsstelle unterstützt mit Beratungsleistungen. Sie nimmt bei Problemen Kontakt mit den Verantwortlichen vor Ort auf und bemüht sich um Lösungen und vermittelt bei Problemen, wenn diese nicht direkt an den Einrichtungen geregelt werden können oder mehrere Stellen betreffen. Im Bericht werden diese Tätigkeiten detailliert aufgeschlüsselt.

Dem Jahresbericht 2022/23 ist auch zu entnehmen, dass die Ombudsstelle 2023 sowohl strukturell wie personell neu aufgestellt werde. Die Juristin Anna-Katharina Rothwangl hat Ende Mai 2023 als Nachfolgerin von Josef Leidenfrost, dem bisherigen Ombudsstellenleiter, die Verantwortung für die operativen Angelegenheiten der Ombudsstelle übernommen. Seit Juni 2023 unterstützt zudem Edith Littich als Hochschulombudsfrau im Auftrag des Wissenschaftsministers die Kommunikation zwischen der Ombudsstelle für Studierende, den hochschulischen Bildungseinrichtungen und dem Bundesminister.

Neues System erlaubt bessere Auswertung von Anfragen

Der Jahresbericht informiert über eine Neuerung in der Datenbank zur Erfassung der an die Ombudsstelle herangetragenen Anliegen, die erlauben soll, Problemfelder genauer zu analysieren und etwaige Zusammenhänge systemischer Natur besser zu erkennen. Da die Fälle oft komplex sind und häufig nicht nur ein Thema betreffen, wird seit dem Studienjahr 2022/23 ein neues Zuordnungssystem verwendet. Die Anliegen können damit mehreren der insgesamt  14 Hauptthemen zugeordnet werden. Damit stehen den 777 eingebrachten Anliegen 1187 Themenzuordnungen gegenüber. Außerdem wurden den Hauptthemen Subthemen hinzugefügt, um die Problemstellungen besser differenzieren zu können, wobei auch hier Mehrfachzuordnungen möglich sind.

Am häufigsten erreichten die Ombudsstelle laut dem Jahresbericht Anfragen zu Studienbedingungen (247 Anliegen). 71 davon waren Beschwerden über die Lehre bzw. Lehrpersonen, 61 Anfragen betrafen die Leistungsbeurteilung und 51 die Prüfungsbedingungen. 45 Anfragen wurden zur Studierbarkeit (ECTS-Gerechtigkeit, Studienplatzangebot, Mindeststudienzeit), 32 zum Rechtsschutz bei Prüfungen und 27 zu Curriculumsänderungen und Studienplanänderungen gestellt. Bei 21 Anfragen ging es um allgemeine Themen der Studienbedingungen und Praktikumsangelegenheiten, bei 20 um die Vereinbarkeit des Studiums mit Betreuungspflichten, Berufstätigkeit und weiteren Verpflichtungen. Weitere Themen waren Betreuungswechsel und das Lehrveranstaltungsangebot (jeweils 18 Anfragen), die Wiederholung von Prüfungen (12 Anfragen). Im einstelligen Bereich lagen Anfragen zu Beurlaubung vom Studium (7 Anfragen), Mindeststudienleistung (3 Anfragen) und Ausbildungsverträgen (2 Anfragen).

Als zweitgrößte Themengruppe erwiesen sich Fragen der Zulassung zum Studium (169 Anliegen). Davon wurde in 71 Anfragen das Aufnahmeverfahren, in 69 die allgemeine und besondere Universitätsreife thematisiert, 32 Anfragen betrafen die Zulassungsfristen.

132 Anliegen wurden als "Sonstige Themen" eingestuft. Besonders häufig nachgefragte Themengebiete waren auch die Studienbeihilfe (126 Anliegen). Ein oft auftauchendes Thema war die Anerkennungen von bereits erbrachten Prüfungs- und anderen Studienleistungen (118 Anliegen), wobei an erster Stelle Fragen der Anerkennung nach Studienwechsel standen (52 Anliegen), gefolgt von finanziellen Fragen, die nicht durch die Studienbeihilfe abgedeckt sind (88 Anliegen). Fragen zu akademischen Graden und deren Führung wurden in 79 Anliegen formuliert, wobei hier die Bewertung ausländischer Grade (42 Fälle) und die Nostrifizierung von ausländischen Abschlüssen (23 Fälle) die häufigsten Gründe für eine Anfrage an die Ombudsstelle waren.

In der Reihenfolge der Hauptthemen folgen Fragen zum Erlöschen der Zulassung bzw. zum Ausschluss aus dem Studium (57 Anliegen), zum Studienbeitrag (52 Anliegen) und zu Behinderung und Krankheit (41 Anliegen). Die "Gute Wissenschaftliche Praxis" betrafen 36 Anliegen, wobei an erster Stelle Fragen zur Betreuung und dem Betreuungsverhältnis bei Abschlussarbeiten standen (25 Anliegen), gefolgt von Fragen der Plagiate und der genutzten Plagiatssoftware (9 Anliegen). 22 Anfragen wurden zum Themengebiet Mobbing und Diskriminierung, 11 zu Studentenheimen und 9 zu Mobilitätsprogrammen verzeichnet.

Ombudsstelle formuliert Verbesserungsvorschläge

Im Bericht werden einzelne Anliegen aus den jeweiligen Bereichen herausgegriffen, um detailliertere Einblicke in die Problemstellungen zu geben. Auf Basis der an sie herangetragenen Anliegen hat die Ombudsstelle, wie auch in den vorangegangenen Jahren, eine Reihe von Vorschlägen an den Gesetzgeber und an Angehörige bzw. Organe der hochschulischen Bildungseinrichtungen formuliert. Vorschläge aus der Vergangenheit, die weiterhin relevant sind, werden im Jahresbericht erneut aufgegriffen.

Im Berichtsjahr hat sich die Ombudsstelle schwerpunktmäßig mit Fragen der Guten Wissenschaftlichen Praxis (GWP) und der wissenschaftlichen Integrität befasst. Daraus leitet sie eine Reihe von Empfehlungen ab. So sollten in den die Universitäten und Hochschulen betreffenden Gesetzen eine einheitliche und allgemeingültige positive Definition von GWP und wissenschaftlicher Integrität sowie Mindeststandards für deren Erfüllung ausformuliert werden. Weitere Schritte in diesem Sinne wären aus Sicht der Ombudsstelle die Festlegung verpflichtender Betreuungsvereinbarungen, die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Studierende, Pflichtlehrveranstaltungen zur GWP in jedem Curriculum, die Sensibilisierung von neuen und bestehenden Mitarbeiter:innen für diese Frage und die Führung einer Statistik über Verfahren zu wissenschaftlichem Fehlverhalten.

Im Universitätsgesetz und im Hochschulgesetz sollte laut der Ombudsstelle eine einheitliche Frist zur Anerkennung wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten von zwei Monaten festgelegt werden. Im Fachhochschulgesetz spricht sich die Ombudsstelle für eine Angleichung der Fristen zur Verleihung von akademischen Graden, eine Begründungspflicht bei der Ablehnung von Anerkennungsanträgen und die Adaptierung der Anerkennungsbestimmung aus. In Bezug auf Privathochschulen und Privatuniversitäten tritt die Ombudsstelle unter anderem dafür ein, dass der Gesetzgeber ihnen vorgibt, in ihren Satzungen die Frage des Widerrufs von akademischen Graden klar zu regeln.

Die Ombudsstelle hält es insbesondere im Sinne der Absicherung der Rechte von Studierenden und Studienwerber:innen von Privatuniversitäten und –hochschulen außerdem für notwendig, dass die für die Vollziehung des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) zuständige Behörde ihre Verfahrensergebnisse unverzüglich zu veröffentlichen hat. Die Studienberechtigungsprüfung gemäß Schulorganisationsgesetz sollte aus Sicht der Ombudsstelle umbenannt werden, da sie namensgleich mit der hochschulrechtlichen Studienberechtigungsprüfung sei, ohne einen Nachweis der allgemeinen Universitätsreife darzustellen. (Schluss) sox

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