Parlamentskorrespondenz Nr. 45 vom 25.01.2024

Neu im Gesundheitsausschuss

Wien (PK) – Das Verbot der dauernden Anbindehaltung bei Rindern müsse nach mehr als 15 Jahren bestehender Übergangsvorschriften nun endlich vollumfänglich gelten, fordert SPÖ-Abgeordneter Dietmar Keck, weshalb jegliche Ausnahmen per 1. Juli 2024 entfallen sollen. In dem von ihm eingebrachten Antrag auf Änderung des Tierschutzgesetzes (3768/A) spricht er sich zudem gegen die Haltung auf Vollspaltenböden aus, weil damit nicht nur Tierleid befördert werde, sondern auch zahlreiche Umwelt- und Gesundheitsprobleme verbunden seien.

Um den österreichischen Landwirt:innen ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben, soll es eine Übergangsbestimmung für bestehende Stallungen mit Rinderhaltung bis Jänner 2030 geben. Für Um- und Neubauten sei es jedoch ein Gebot der Stunde, dass das Verbot der Tierhaltung auf Vollspaltenböden unverzüglich in Kraft tritt, um weitere Fehlinvestitionen in nicht-tiergerechte Haltungsformen zu vermeiden, betont SPÖ-Tierschutzsprecher Keck. Unabhängig davon sollte der Minister jedoch per Verordnung eine ausreichende Mindestgesamtfläche für alle Stallungen festlegen, damit genügend Bewegungsfreiraum und ein gleichzeitiges Abliegen aller Tiere gewährleistet werde. Orientieren sollte man sich dabei an der "fortschrittlichen und früheren Umstellung der Hühnerhaltung in Österreich", die ein Erfolgsmodell gewesen sei. (Schluss) sue