Parlamentskorrespondenz Nr. 48 vom 25.01.2024

Corona-Sonderbetreuungszeit kostete bis Ende 2023 rund 37,63 Mio. €

Wien (PK) – Für Eltern, die ihre Kinder coronabedingt zu Hause betreuen mussten, wurde mit Beginn der Pandemie Mitte März 2020 das Instrument der Sonderbetreuungszeit geschaffen. Die Betroffenen konnten damit von der Arbeit freigestellt werden, der Bund ersetzte den Arbeitgeber:innen die Lohnkosten. Finanziert wurde die Sonderbetreuungszeit aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds.

Der Bericht des Arbeitsministers bis Ende Dezember 2023 zeigt, dass für die Corona-Sonderbetreuungszeit insgesamt rund 37,63 Mio. € aufgewendet wurden (III-1095 d.B.). Mit zahlreichen Verlängerungen lief die Maßnahme in acht Phasen bis 7. Juli 2023. Über alle Phasen hinweg wurden insgesamt 38.746 Anträge gestellt. Ein Großteil der Anträge (35.882) wurde genehmigt und ausbezahlt, 2.864 wurden abgelehnt. Mit Ende 2023 sind demnach keine Anträge mehr offen.

Auch über die Kosten für die pandemiebedingte Freistellung von Schwangeren, die von 1. Jänner 2020 bis 30. Juni 2022 möglich war, wird im Bericht Auskunft gegeben. Der Bund hat den Krankenversicherungsträgern bis Mai 2023 insgesamt rund 58,16 Mio. € refundiert.

Mit Stand Ende Jänner 2024 (III-1126 d.B.) haben sich die Zahlen nicht verändert. (Schluss) kar

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