Parlamentskorrespondenz Nr. 49 vom 25.01.2024

Neu im Gesundheitsausschuss

ÖVP und Grüne: Verlängerung von Bestimmungen zu COVID-19-Tests und Abgabe von Heilmitteln

Wien (PK) – Da die Durchführung von COVID-19-Tests für den Nachweis einer Corona-Infektion und die Festlegung der weiteren Behandlungsschritte (vor allem Verschreibung von Heilmitteln) auch weiterhin als notwendig erachtet wird, schlagen ÖVP und Grüne Änderungen im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz vor (3794/A). Die im niedergelassenen Bereich tätigen Ärzt:innen sowie die Ambulatorien für Labormedizin sind laut geltender Gesetzeslage berechtigt, SARS-CoV-2-Tests an symptomatischen Patient:innen durchzuführen, wofür sie ein Honorar von 25 € erhalten. Entsprechend den Regelungen in den jeweiligen Parallelgesetzen soll nun die Geltungsdauer dieser Bestimmung rückwirkend über den 31. Dezember 2023 hinaus bis zum Ablauf des 31. März 2024 verlängert werden.

Ähnliches gilt für die Regelung, wonach öffentliche Apotheken und ärztliche Hausapotheken für die Abgabe von COVID-19-Heilmitteln ein pauschales Honorar in der Höhe von 15 € erhalten. Auch diese Bestimmung soll bis zum Ablauf des 31. Jänner 2024 bestehen bleiben und wird daher rückwirkend mit 1. Jänner 2024 neuerlich in Kraft gesetzt. Es sei davon auszugehen, dass entsprechende vom Bund finanzierte Heilmittel bis 31. Jänner 2024 zur Verfügung stehen werden, heißt es dazu in der Begründung des Antrags. (Schluss) sue