Parlamentskorrespondenz Nr. 86 vom 02.02.2024

Neu im Wissenschaftsausschuss

SPÖ fordert Änderungen bei befristeten Arbeitsverträgen und Leistungsvereinbarungen mit Universitäten

Wien (PK) – Ihre Vorstellungen zur Gestaltung von Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten haben die Sozialdemokrat:innen in zwei Entschließungsanträgen vorgelegt. Der Fokus liegt auf den Themen befristete Arbeitsverträge und Universitätsrankings.

SPÖ will weniger befristete Arbeitsverträge an Universitäten

Laut den SPÖ-Abgeordneten Andrea Kuntzl und Katharina Kucharowits hat die seit Oktober 2021 geltende Novelle des Universitätsgesetzes, die das Sonderbefristungsrecht für Arbeitsverträge an den öffentlichen Universitäten regelt, ihre Ziele klar verfehlt. Die Regelung, die nun eine Höchstbefristungsdauer von acht Jahren vorsieht, habe weder rechtliche Klarheit bei Befristungen geschaffen noch prekäre Arbeitsverhältnisse an Universitäten verhindert. Vielmehr seien Stellen in der Forschung abgebaut und Beschäftigungsverhältnisse an den österreichischen Universitäten weniger attraktiv geworden, argumentieren die SPÖ-Abgeordneten. Sie fordern daher vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, in den Leistungsvereinbarungen eine Befristungshöchstquote festzulegen, die Bedacht auf die Situation der jeweiligen Universität nimmt (3851/A(E)). Eine schrittweise Reduktion von befristeten Arbeitsverträgen soll laut dem Antrag mit der Senkung der Befristungshöchstquote erreicht werden.

SPÖ für neue Parameter für Leistungsvereinbarungen

Die SPÖ-Abgeordneten Andrea Kuntzl und Katharina Kucharowits kritisieren weiters die Verwendung von Universitäts-Rankings für die Gestaltung der österreichischen Universitätspolitik. Rankings seien nämlich als Instrument der Leistungsmessung untauglich, da sie den öffentlichen Auftrag der Universitäten vollständig ignorieren und damit tendenziell eine negative Steuerungswirkung haben würden, argumentieren sie. Das zeige sich etwa bei den Leistungsvereinbarungen. Auch auf EU-Ebene werde unterdessen ein Abgehen von Rankings und ihren Indikatoren empfohlen. Die Antragstellerinnen wenden sich in einem Entschließungsantrag daher an den Wissenschaftsminister und fordern von ihm, sämtliche Parameter in den Leistungsvereinbarungen zu streichen, die direkt oder indirekt auf Universitäts-Rankings verweisen. Sie sollten durch Parameter ersetzt werden, die den öffentlichen Auftrag der Universitäten abbilden (3855/A(E)). (Schluss) sox


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