Parlamentskorrespondenz Nr. 89 vom 05.02.2024
Neu im Wirtschaftsausschuss
Wien (PK) - Der österreichische Wohnbauförderungsbeitrag werde jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in übernommen und betrage gegenwärtig bundesweit insgesamt 1 % der Beitragsgrundlage bis zur Höchstbemessungsgrundlage, also jeweils 0,5 % für Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in, thematisieren die NEOS. Mit einem Antrag zur Änderung des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes (3830/A) wollen die Antragsteller:innen die Höhe dieses Beitrags mit maximal jeweils 0,25 % für Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in begrenzen.
Das Aufkommen aus den Wohnbauförderungsbeiträgen komme den Bundesländern zugute, die laut Begründung bisher die prozentuale Höhe des Beitrags nach oben hin unbegrenzt festlegen können. Da das Aufkommen aber nicht zweckgewidmet sei, werde nur ein Teil davon für den Wohnbau verwendet, so die NEOS. Ein großer Teil "versickere" in den Budgets der Bundesländer. Damit würden Wohnbauförderungsbeiträge teilweise für "ganz andere Dinge" als den Wohnbau eingesetzt. Konkret seien im Jahr 2022 für Wohnbauförderungen lediglich insgesamt 477 Mio. € aus den Länderbudgets gekommen. Allein im Jahr 2022 habe aber das Aufkommen aus den Wohnbauförderungsbeiträgen insgesamt 1,30 Mrd. € ergeben. Somit seien nur 37 % dieser Beiträge tatsächlich für den Wohnbau verwendet worden. (Schluss) mbu