Parlamentskorrespondenz Nr. 93 vom 06.02.2024

Neu im Konsumentenschutzausschuss

Anträge der Oppositionsparteien zu Matura- und Flugreisen, Abfertigung Neu sowie Tierpelzkennzeichnung

Wien (PK) – Geht es nach den Sozialdemokrat:innen, dürfen Schüler:innen keine finanzielle Schäden bei der Stornierung von Maturareisen erleiden. Zudem pocht die SPÖ auf eine Insolvenzabsicherung bei "Nur-Flug-Buchungen". Für die Freiheitlichen braucht es eine "Generalüberholung der Abfertigung NEU". Die NEOS sprechen sich für strengere Kennzeichnungsregelungen für Tierpelz aus.

SPÖ: Keine finanziellen Schäden bei Stornierung von Maturareisen …

Trotz der Bestätigung eines Urteils zu rechtswidrigen Klauseln in den Reiseverträgen eines großen Maturareiseanbieters durch den OGH sei weiterhin Vorsicht bei einer frühzeitigen Buchung solcher Reisen geboten, mahnt die SPÖ in einem Entschließungsantrag. So habe der Anbieter jahrelang unerlaubte Gebühren und Zusatzentgelte und eine Stornopauschalgebühr in der Höhe von 40 bis 95 % ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen verlangt. Bei Abschluss einer Reisekostenstornoversicherung würden zudem in der Regel nur die darin gedeckten Bedingungen, wie eine schwere Erkrankung oder das Nicht-Bestehen der Matura, abgegolten werden. Ob etwa eine Covid-19-lnfektion ohne Krankschreibung als Stornierungsgrund ausreichend ist, komme auf die konkrete Versicherung an. Ein Nicht-Antreten zur Matura, sei von den Versicherungen dagegen meist nicht gedeckt. Antragstellerin Elisabeth Feichtinger fordert deshalb den Konsumentenschutzminister auf, sicherzustellen, dass - im Falle einer Stornierung - für die betroffenen Maturant:innen keine finanziellen Schäden entstehen und eine unentgeltliche Stornierung gewährleistet ist (3846/A(E)).

sowie Insolvenzabsicherung bei "Nur-Flug-Buchungen"

Laut einer weiteren SPÖ-Initiative (3845/A(E)) soll sich der Konsumentenschutzminister auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Reisende auch bei "Nur-Flug-Buchungen" durch die Insolvenzabsicherung der Fluglinie abgesichert sind. Aktuell komme es zu einer Ungleichbehandlung der Reisenden, da nur Konsument:innen im Rahmen von Pauschalreisen über einen Reiseveranstalter vor der Insolvenz von Fluglinien abgesichert seien. Internetbuchungen und damit die Buchung einzelner Reisebausteine würden aber immer beliebter werden, weshalb der reiserechtliche Schutz, unabhängig von der Buchungsart, entsprechend erweitert werden soll. Sinnvoll sei hier eine europäische Lösung, damit für Fluglinien einheitliche Bedingungen vorherrschen, so Antragstellerin Elisabeth Feichtinger.

FPÖ für Generalüberholung der Abfertigung Neu

Geht es nach der FPÖ, soll es zum Schutz der Arbeitnehmeransprüche zu einer "Generalüberholung der Abfertigung Neu" kommen. Konkret soll es bei den Betrieblichen Vorsorgekassen zur Erhöhung des bisherigen Beitragsprozentsatzes von 1,53 % auf einen an die Zinsentwicklung am Kapitalmarkt angepassten flexiblen Beitragsprozentsatz, welcher nach 25 Jahren Beitragsleistungen die Anwartschaftshöhe der Auszahlungssummen der Abfertigung alt garantiert, zu einer deutlichen Reduktion der Verwaltungskosten der Vorsorgekassen sowie zum gesetzlich vorgesehenen Zusammenführungsautomatismus bei durch Dienstgeberwechsel bestehenden Abfertigungsanwartschaften zu mehreren betrieblichen Mitarbeitervorsorgekassen kommen. Grundsätzlich bewerten die Antragsteller:innen Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm die seit dem Jahr 2003 geltende Reform des Abfertigungssystems als "sozialpolitischen Fortschritt". Die bei der Einführung des Modells in Aussicht gestellte Gesamtabfertigung in der Höhe eines Jahresbezugs sei durch Finanzwirtschaftskrisen, Inflation und durch die Zinsentwicklung in weite Ferne gerückt, weshalb zum Schutz der Arbeitnehmer:innen nun Handlungsbedarf herrsche (3858/A(E)).

NEOS für strengere EU-Regeln bei der Tierpelzkennzeichnung

Den NEOS geht die aktuelle Tierpelzkennzeichnung auf EU-Ebene nicht weit genug, weshalb sie den Konsumentenschutzminister in ihrer Initiative auffordern, sich für eine transparente und verbraucher:innenfreundliche Kennzeichnungsregelung für tierische Teile in Kleidungsstücken samt Accessoires einzusetzen. Zudem soll die Umsetzung der Kennzeichnungsvorschriften häufiger und genauer kontrolliert sowie Verstöße dagegen strenger sanktioniert werden. Laut NEOS-Antrag hat die Untersuchung einer Tierschutzorganisation in mehreren EU-Ländern, darunter auch Österreich, ergeben, dass in 68 % der Fälle die erforderliche Kennzeichnung fehlen würde. Obwohl der Großteil der Kund:innen Echtpelz ablehnen würde, komme es durch die bestehenden EU-Regeln zu Kundentäuschung. Dies sei etwa bei Billigprodukten mit Fellbesatz der Fall. Eine klare und verständliche Kennzeichnung von Pelzprodukten nach Schweizer Vorbild in Bezug auf Tierart, Gewinnungsform und Herkunft sei dafür essentiell, so Antragstellerin Katharina Werner (3837/A(E)). (Schluss) med


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