Parlamentskorrespondenz Nr. 100 vom 08.02.2024

Neu im Sozialausschuss

Koalition schlägt Änderungen der Regeln für Dienstzettel, Mehrfachbeschäftigungen und Fortbildungen vor

Wien (PK) – Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen schlagen ÖVP und Grüne eine Reihe von Änderungen in Arbeitsgesetzen vor. So sollen unter anderem die Bestimmungen über den Dienstzettel geändert und ein Recht auf Mehrfachbeschäftigung geschaffen werden (3871/A).

Regelungen für Dienstzettel werden ergänzt

Mit Änderungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) sollen die Mindestangaben für den Dienstzettel ergänzt werden. Künftig sollen am Dienstzettel auch der Sitz des Unternehmens, eine kurze Beschreibung der Tätigkeit, die Vergütung von Überstunden, die Art der Auszahlung des Lohns, die Dauer und Bedingungen der Probezeit sowie ein Hinweis auf das Kündigungsverfahren angegeben werden. Ergänzt werden auch die Angaben bei Tätigkeiten im Ausland. Entsprechend der EU-Richtlinie wird ferner normiert, dass der Dienstzettel unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen ist und die Arbeitnehmer:innen dabei auch eine elektronische Form wählen können. Auch für Arbeitsverhältnisse, die kürzer als einen Monat dauern, muss künftig ein Dienstzettel ausgehändigt werden.

Die Regelungen sollen auch im ABGB für freie Dienstverhältnisse, im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz für den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung und im Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz - orientiert an den Bestimmungen im AVRAG – nachvollzogen werden. Auch im Heimarbeitsgesetz 1960 soll eine detaillierte Auflistung des notwendigen Inhalts eines Dienstzettels festgelegt werden.

Recht auf Mehrfachbeschäftigung wird verankert

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Arbeitgeber:innen ihren Arbeitnehmer:innen nicht verbieten dürfen, ein weiteres Arbeitsverhältnis aufzunehmen, und betroffene Mitarbeiter:innen nicht benachteiligt werden dürfen. Dieses Recht auf Mehrfachbeschäftigung soll im AVRAG daher explizit verankert werden. Beeinträchtigt eine Nebenbeschäftigung die Arbeitsleistung oder macht ein:e Mitarbeiter:in dem:der Arbeitgeber:in im selben Gewerbe Konkurrenz, kann diese dennoch untersagt werden.

Gesetzlich im AVRAG festgelegt soll auch werden, dass Aus-, Fort- und Weiterbildungen als Arbeitszeit zu werten und von dem:der Arbeitgeber:in zu bezahlen sind, wenn sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften Voraussetzung für die Ausübung der vereinbarten Tätigkeit eines:r Mitarbeiter:in sind.

Strafen, Diskriminierungsverbot und Motivkündigungsschutz

Normiert werden sollen auch Strafen für die Nichtaushändigung eines Dienstzettels. Arbeitgeber:innen sollen dann Geldstrafen von 100 bis 436 € bzw. – bei mehr als fünf betroffenen Mitarbeiter:innen oder mehrfacher Übertretung – zwischen 500 und 2.000 € zahlen müssen. Ist das Verschulden gering, soll von einer Geldstrafe abgesehen werden. Den Erläuterungen des Gesetzes ist zu entnehmen, dass nach drei Jahren eine Evaluierung durch den Arbeitsminister erfolgen soll.

Wer seine Rechte im Zusammenhang mit der Ausstellung des Dienstzettels, der Mehrfachbeschäftigung oder der Aus-, Fort- und Weiterbildung geltend macht, darf nicht diskriminiert werden. Das derzeit geltende Benachteiligungsverbot soll um diese Fälle erweitert werden. Wird eine Person gekündigt, weil sie die Ausstellung eines Dienstzettels oder eine zulässige Mehrfachbeschäftigung verlangt hat, soll sie die Kündigung bei Gericht anfechten können. Die Arbeitgeber:innen sollen daher verpflichtet werden, derartige Kündigungen auf Verlangen der betroffenen Person schriftlich zu begründen.

Alle Änderungen im AVRAG – vom Dienstzettel bis zum Motivkündigungsschutz - werden für den Bereich der Land- und Fortwirtschaft im Landarbeitsgesetz 2021 (LAG) nachvollzogen.

Die neuen Regelungen sollen für alle Arbeitsverträge gelten, die ab Inkrafttreten der Bestimmungen abgeschlossen werden. Begründet wird das damit, dass eine Neuausstellung bereits ausgestellter Dienstzettel einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand darstellen würde. (Schluss) kar


Themen