Parlamentskorrespondenz Nr. 105 vom 12.02.2024
Neu im Gesundheitsausschuss
Wien (PK) – Die von der Regierung vorgelegte Veterinärrechtsnovelle 2024 zielt auf eine Anpassung nationalen Rechts zur Umsetzung der EU-Verordnung "Animal Health Law" (AHL) ab (2433 d. B.). Sie soll der Rechtsbereinigung dienen, "effiziente Verwaltungsvorschriften" gewährleisten und damit zur Erhaltung einer guten Tiergesundheit beitragen. Zur Erreichung dieser Ziele beinhaltet die Novelle die Anpassung der Rechtslage, Maßnahmen zur Neustrukturierung der sachlichen Behördenzuständigkeiten sowie zur Schaffung neuer Seuchenbekämpfungsmaßnahmen und eine "klare Finanzierung".
Mit der von der Europäischen Union beschlossenen AHL-Verordnung soll die Ausbreitung von Tierseuchen verhindert und die Tiergesundheit überwacht, erhalten und verbessert werden. Zur Umsetzung dieser Verordnung werden Durchführungsbestimmungen die bisher im Tierseuchengesetz, im Tiergesundheitsgesetz und im Bienenseuchengesetz enthalten waren, in einem neuen Tiergesundheitsgesetz gebündelt. Zudem werden gesetzliche Grundlagen für die Eingriffe in Grundrechte geschaffen, Entschädigungen für getötete oder verendete Tiere, vernichtete oder beschädigte Gegenstände und Erwerbsbehinderungen festgesetzt. Präventive Vorschriften zur Erhaltung der Tiergesundheit (Biosicherheitsmaßnahmen) konnten bisher nur in gewerblichen Betrieben oder im Wildtierbestand angeordnet werden. Der Vormarsch verschiedener hochkontagiöser Tierseuchen mache jedoch die Anordnung dieser Maßnahmen auch in den stetig zunehmenden nicht gewerblichen Tierhaltungen notwendig, heißt es in der wirkungsorientierten Folgenabschätzung des Gesetzentwurfs. Der Vollzug des Tiergesundheitsrechts solle aufgrund von "klaren Vorgaben", modernen Zuständigkeitsbestimmungen und unter Einsatz von fachlich kompetenten Personal erfolgen.
Weiters ist die Einrichtung eines Dachverbands der Tiergesundheitsdienste "Tiergesundheit Österreich" vorgesehen. Dieses Forum soll jährlich mindestens einmal zu einer Sitzung zusammenkommen, Empfehlungen zur Qualitätssicherung und Erhaltung der Tiergesundheit an die einschlägigen Organisationen sowie Stellungnahmen zum Bericht über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel abgeben.
Die Veterinärrechtsnovelle 2024 soll per 1. Juli 2024 in Kraft treten. (Schluss) bea