Parlamentskorrespondenz Nr. 110 vom 14.02.2024

Neu im Budgetausschuss

ÖVP und Grüne für Verlängerungen der Energiekrisenbeiträge sowie der COVID-19-Impfangebote

Wien (PK) – Mit einem Initiativantrag von ÖVP und Grünen solle der Energiekrisenbeitrag für Strom und fossile Energieträger verlängert und so auch für das Kalenderjahr 2024 die Erhebung der Energiekrisenbeiträge vorgesehen werden (3824/A). Unternehmen aus dem Energiebereich, die von den anhaltend hohen Preisen profitieren, sollen einen fairen Beitrag leisten, so die Begründung. Überdies sollen weitere Anpassungen Investitionsanreize bieten.

Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes soll eine Übergangsregelung für die Freigrenzen der sonstigen Bezüge für 2024 schaffen. Eine weitere Initiative der beiden Regierungsparteien betrifft COVID-19-Impfungen (3869/A). Um ein kontinuierliches Angebot gewährleisten zu können, brauche es eine Verlängerung der derzeit geltenden Bestimmungen, argumentieren Laurenz Pöttinger (ÖVP) und Ralph Schallmeiner (Grüne).

Verlängerung der Krisenbeiträge von Energieunternehmen

Zur weiteren Dämpfung der Energiepreise sollen auch für 2024 der Energiekrisenbeitrag für Strom sowie für fossile Energieträger erhoben werden. Um die Weitergabe von Preissenkungen weiter zu forcieren und gleichzeitig Investitionsanreize zu stärken, soll es neben der Verlängerung der Maßnahme zu weiteren Anpassungen kommen. Im Zentrum stehen dabei Möglichkeiten zur Anrechnung von Investitionen in erneuerbare Energien und in Energieeffizienz.

Die vorgesehene Änderung im Einkommensteuergesetz betrifft die sonstigen Bezüge, wo eine Übergangsregelung für 2024 geschaffen werden soll. Zuletzt wurde mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024 die kalte Progression für das Jahr 2024 abgegolten. Nicht Teil der Abgeltung sind jedoch die Freigrenzen bei der Besteuerung von Urlaubs- und Weihnachtsgeldern. Um Differenzen zu vermeiden, soll für das Kalenderjahr 2024 eine Übergangsregelung geschaffen werden. Damit soll die Freigrenze nachträglich basierend auf den Inflationswerten der Nullstufe der letzten beiden Jahre erhöht werden. Im Zuge des diesjährigen Progressionsberichts soll laut dem Initiativantrag eine mögliche unbefristete Regelung evaluiert werden.

Bestimmungen für COVID-19-Impfung im niedergelassenen Bereich sollen bis Juni 2025 verlängert werden

Mit einer weiteren Gesetzesänderung sollen die Bestimmungen für COVID-19-Impfung im niedergelassenen Bereich verlängert werden. Zudem soll die haushaltsrechtliche Ermächtigung des Gesundheitsministers  über COVID-19-lmpfstoffe und Bedarfsmaterialien bis Juni 2025 verlängert werden. (Schluss) gla