Parlamentskorrespondenz Nr. 161 vom 27.02.2024

Neu im Landwirtschaftsausschuss

Wien (PK) - Da derzeit eine unübersichtliche Rechtslage bestehe, soll mit dem neuen Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (2446 d.B.) der gesamte Bereich der betrieblichen Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft erstmals bundeseinheitlich geregelt und die in diesem Bereich bestehenden Bundes- und Landesregelungen ersetzt werden, heißt es in der entsprechenden Regierungsvorlage. Es soll für alle Personen Gültigkeit haben, die an land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsmaßnahmen teilnehmen und alle Ausbildungsebenen (Facharbeiter:innen, Meister:innen) abdecken. Ausbildungen in Schulen, an Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten sollen von der Neuregelung nicht umfasst sein. Zur koordinierten und laufenden Beratung des Landwirtschaftsministers ist die Einrichtung eines "Land- und Forstwirtschaftlichen Bundes-Berufsausbildungsbeirates" geplant.

Weitere Aspekte des Gesetzesvorhabens betreffen den Entfall der Gebühren für Meisterprüfungen sowie die Eintragungsfähigkeit des Meistertitels in amtliche Urkunden. Damit soll die hohe Qualität der land- und forstwirtschaftlichen beruflichen Ausbildung in Österreich sichtbar gemacht werden. Zudem soll mit der Schaffung des neuen Lehrberufs "Berufsjagdwirtschaft", erstmals eine bundesweit einheitliche Ausbildung in einem derartigen Beruf ermöglicht und die Qualität und Mobilität der Facharbeiter:innen gestärkt werden. (Schluss) med