Parlamentskorrespondenz Nr. 189 vom 01.03.2024
Ukraine, Nahost, Migration: Österreich unterstützt Vorgehen der EU
Wien (PK) – Österreichs Beteiligung an EU-Hilfen für die Ukraine beschränkt sich auf humanitäre Unterstützungsleistungen. Bei Beschlüssen betreffend Waffen- und Munitionslieferungen im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EFF) werde sich Österreich weiterhin enthalten, erklärt Außenminister Alexander Schallenberg in seinem Bericht über EU-Vorhaben für 2024 (III-1109 d.B. und III-841-BR/2024 d.B.). Auch die Ausbildung ukrainischer Militärs übernehme Österreich nicht. Bislang habe der österreichische Anteil am Gesamtvolumen der EFF für die Ukraine von insgesamt 5,5 Mrd. € rund 153,5 Mio. € betragen. Heuer erhöhe man den Beitragsschlüssel von 2,79 % (2023) auf 2,87 %. Dadurch zeige sich die unerschütterliche Unterstützung der ukrainischen Souveränität angesichts des russischen Angriffskriegs, betont der Außenminister.
Ebenfalls Österreichs Unterstützung drückt Schallenberg für das Selbstverteidigungsrecht Israels im Einklang mit dem Völkerrecht aus. Nach dem barbarischen Hamas-Terror könne es keine Rückkehr zum "Status quo ante in Gaza" geben. Es sei an den Vereinten Nationen und den arabischen Staaten, geordnete Verhältnisse in der Region im Rahmen einer Zweistaatenlösung zu schaffen. Gleichzeitig plädiert Österreich im Einklang mit der EU für humanitäre Feuerpausen, um die Freilassung der israelischen Geiseln zu bewirken und den Notleidenden Hilfsmittel zukommen zu lassen. Nach dem Ende der Kampfhandlungen beabsichtige die EU, sich proaktiv in die Friedenssicherung einzubringen, heißt es im Bericht.
Weitere Themen im EU-Vorhabensdossier des Außenamts sind unter anderem die Migrations- und Erweiterungspolitik der Union, ihre Maßnahmen zum Klimaschutz und für eine robuste europäische Wirtschaft. In vielen Bereichen wird die Digitalisierung als entscheidender Faktor genannt, etwa bei der Modernisierung des Visa-Informationssystems.
Ukraine-Krieg: Österreich gegen Gasembargo
Hinsichtlich Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine wird im Bericht des Außenministeriums unterstrichen, Österreich unterstütze seit Kriegsbeginn alle EU-Sanktionspakete gegen den Aggressor. Ein Embargo für russisches Gas lehne man jedoch ab, da dies die Versorgungssicherheit Österreichs treffen würde. Vielmehr setze man auf Bemühungen, Drittländer von der Sinnhaftigkeit europäischer Sanktionsmaßnahmen zu überzeugen, sodass Sanktionslücken bestmöglich geschlossen werden. Die zwischen Februar 2022 und Dezember 2023 beschlossenen zwölf EU-Pakete mit weitreichenden Sanktionen gegen Russland umfassen Rüstungsindustrie, Finanz, Energie, Technologie, Verkehr, Industrie, Medien, Landwirtschaft sowie den allgemeinen Wirtschaftssektor und gezielte Vermögenseinfrierungen beziehungsweise Reisebeschränkungen gegen 1.600 Personen und 300 Entitäten wie russische Banken. Österreich spricht sich zusätzlich für Sanktionen im zivilen Nuklearsektor Russlands aus.
Migration durch Hilfe vor Ort eindämmen
Zur Bewältigung der Herausforderungen im Migrationsbereich ist aus österreichischer Sicht eine funktionierende Hilfe in den Herkunftsländern der Migrant:innen entscheidend. Die von der EU angestrebte Vertiefung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten wird von Österreich daher vollinhaltlich mitgetragen. Als Beispiel führt das Außenamt das 2023 unterzeichnete Unterstützungsabkommen zwischen Tunesien und der EU an. Insgesamt wurden in der Europäischen Union laut Bericht 2023 rund 1,1 Mio. Asylanträge gestellt, ein Anstieg von rund 24 % im Vergleich zum Jahr davor. In Österreich wurde 2023 zwar ein Rückgang auf rund 58.000 Asylanträge (ca. -48 % im Vergleich zum Vorjahr) verzeichnet, doch liege diese Zahl immer noch deutlich über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre.
Ende 2023 wurde auf EU-Ebene ein neuer gesamteuropäischer Pakt für Migration und Asyl in Aussicht gestellt, dessen Finalisierung für Anfang 2024 anvisiert sei, umreißt das Außenministerium den aktuellen Fahrplan. Kernpunkte im Pakt sind effektivere Verfahren zur Eindämmung illegaler Migration und zur Verhinderung von Sekundärmigration. Zudem sollen der EU-Außengrenzschutz gestärkt und das Rückkehrsystem verbessert werden, wobei die Regierung auf mehrere bilaterale Rückführungsabkommen, die im Vorjahr von Österreich mit afrikanischen und asiatischen Staaten geschlossen wurden, verweist. Zum per Ratsbeschluss geplanten Schengenbeitritt von Bulgarien und Rumänien stellt Österreich eine Reihe konkreter Forderungen, die einen Ausbau der Grenzschutzinfrastruktur beider Länder gewährleisten.
Weichenstellung für die Zukunft: Erweiterung und Klimaschutz
Erneuert wird im Bericht das deutliche Bekenntnis Österreichs zu einer Erweiterung der EU um den Westbalkan. Dabei regt das Außenministerium an, den EU-Integrationsprozess der Westbalkanstaaten in verschiedenen Bereichen graduell und dadurch dynamischer zu gestalten. Zu den neuen Beitrittswerbern Ukraine, Moldau und Georgien heißt es, auf Einhaltung eines geregelten Beitrittsprozesses sei ebenso zu achten wie auf die Gleichbehandlung aller Kandidatenländer. Den Maßnahmen aus der europäischen Klima- und Umweltpolitik - ein weiteres Thema der Zukunftsgestaltung - widmete Österreich 59 % der genehmigten nationalen Next Generation EU-Mittel. Man wolle die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern dadurch beschleunigen und den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Allerdings sei klar, dass die Klima- und Biodiversitätskrise nicht allein von der EU gelöst werden könne, so das Außenamt. Vielmehr sei hierzu eine globale Anstrengung notwendig. (Schluss) rei