Parlamentskorrespondenz Nr. 190 vom 01.03.2024

Neu im Umweltausschuss

Wien (PK) - Die Ende 2021 beschlossene Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) zum Kreislaufwirtschaftspaket enthalte neben manchen positiven Änderungen, einige "praxisfremde Maßnahmen mit bürokratischem Mehraufwand", wie die NEOS in einem Initiativantrag kritisieren (3894/A). Dies betreffe vor allem die verpflichtende Verlagerung des Transports von Abfällen mit einem Gesamtgewicht von mehr als zehn Tonnen auf die Bahn oder andere Verkehrsmittel mit gleichwertigem bzw. geringem Schadstoffpotenzial. Seit 1. Jänner 2023 gilt diese Regelung für Transportstrecken von über 300 km, mit 1. Jänner 2024 wurde das Distanzkriterium auf 200 km verkürzt und mit 1. Jänner 2026 soll eine weitere Anpassung auf 100 km erfolgen.

Nach dem ersten Jahr, in dem diese Bestimmung in Kraft ist, beklagen Branchenvertreter:innen laut NEOS, dass nur ein Bruchteil der darunter fallenden Abfalltransporte tatsächlich mit der Bahn transportiert werden könne, da schlichtweg die Kapazitäten fehlten. Zudem würden mit der Regelung Sekundärrohstoffe einer systematischen Benachteiligung gegenüber Primärrohstoffen unterliegen, da letztere weiterhin mit frei wählbaren Verkehrsmitteln transportiert werden könnten. Dies widerspreche dem Gedanken einer effektiven Kreislaufwirtschaft.

Für die NEOS sei das Distanzkriterium im AWG daher vorerst bei 300 km zu belassen und etwaige weitere Anpassungen im Einklang mit der Schaffung einer dafür ausgerichteten Infrastruktur neu zu bewerten. (Schluss) wit