Parlamentskorrespondenz Nr. 231 vom 08.03.2024

Neu im Bautenausschuss

Wien (PK) – Die Freiheitlichen setzen im Bautenausschuss Initiativen zur Stärkung und Sicherung des gemeinnützigen Wohnbaus und fordern strengere Regulierungen.

FPÖ: Verfassungsrechtliche Absicherung der gemeinnützigen Vermögensbindung und des gemeinnützigen Generationenausgleichs

Die Zerschlagung des gemeinnützigen Wohnbaus ortet FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl und fordert als Gegenmaßnahme die verfassungsrechtliche Absicherung der gemeinnützigen Vermögensbindung und des gemeinnützigen Generationenausgleichs (3928/A(E)). Die Wohnungsgemeinnützigkeit sei das zentrale Instrument leistbarer Wohnversorgung in Österreich, argumentiert er. Die Bundesregierung gefährde dessen Funktionsweise aber regelmäßig. Schrangl führt als Beispiel das im "Österreich-Plan" der ÖVP vorgeschlagene Modell für eine "echte Kaufmiete" an, bei dem gemeinnützige Wohnungen zu den Errichtungskosten und nicht zum Verkehrswert erwerbbar sein sollen. Die Kaufoption sei für die Hebung der Eigentumsquote wichtig, dürfe jedoch den gemeinnützigen Mietwohnungsbestand und dessen Breite nicht gefährden, argumentiert Schrangl. Den Preis dafür würden zukünftige Mieter:innen bezahlen, denen ungleich weniger leistbarer Wohnraum zur Verfügung stehen werde. Es sei daher erforderlich, deutlichere Grenzen zu setzen und damit den Generationenausgleich sicher zu stellen.

FPÖ: Flucht vor der Aufsicht durch Austritt aus dem Revisionsverband wirksam verhindern

Wirksamere Aufsichtsmechanismen der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft fordert FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl mittels Entschließungsantrag (3795/A(E)). Als Beispiel führt Schrangl Verfehlungen einer Genossenschaft an, die nun auch den Revisionsverband gewechselt haben soll. Eine solche "Flucht vor der Aufsicht" sei zu verhindern, fordert Schrangl und tritt für eine rechtliche Verschärfung ein, wenn gemeinnützige Bauvereinigungen den Revisionsverband wechseln. So soll der FPÖ nach ein Wechsel nicht möglich sein, solange Mängel bestehen bzw. aufsichtsrechtliche Maßnahmen andauern. Weiters soll bei erfolgtem Wechsel der neue Revisionsverband erst nach zwei Wirtschaftsjahren seine Tätigkeit aufnehmen. So soll der FPÖ nach verhindert werden, dass es zu Gefälligkeitsstellungnahmen kommen kann bzw. ein "Dumping-Prozess" hinsichtlich der Auslegung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz losgetreten wird. (Schluss) pst