Parlamentskorrespondenz Nr. 298 vom 22.03.2024

Neu im Geschäftsordnungsausschuss

Wien (PK) – Die FPÖ nimmt die Diskussion über die Verfassungskonformität des Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschusses zum Anlass, um eine Änderung der Verfassung und der Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse zu fordern (3969/A). Abgeordnetem Christian Hafenecker und seinen Fraktionskolleg:innen ist es ein Dorn im Auge, dass die Opposition keine Möglichkeit hat, ein U-Ausschuss-Verlangen vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen, dessen Zulässigkeit von der Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss nicht bestritten wurde. Folge sei, dass verfassungswidrige Verlangen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses führen können, monieren sie.

Um das künftig zu verhindern, schlägt die FPÖ vor, die parlamentarischen Minderheitenrechte auszuweiten. Demnach soll ein Viertel der Mitglieder des Geschäftsordnungsausschusses die Möglichkeit erhalten, ein vom Ausschuss durchgewunkenes Verlangen dem Verfassungsgerichtshof zur Überprüfung vorzulegen, wenn der Untersuchungsgegenstand ihrer Meinung nach nicht verfassungskonform ist. Das ist beispielsweise bei einem zu weit gefassten Untersuchungsgegenstand der Fall. Eine analoge Bestimmung soll für vom Nationalrat mehrheitlich beschlossene Untersuchungsausschüsse gelten. Laut Hafenecker ist ein derartiges Minderheitenrecht im Sinne des Gleichheitssatzes geboten und würde auch nicht dem demokratischen Prinzip widersprechen, da es lediglich um eine Prüfung durch den VfGH gehe.

Vor der Zuweisung an den Geschäftsordnungsausschuss ist der Antrag einer Ersten Lesung zu unterziehen. (Schluss) gs