Parlamentskorrespondenz Nr. 308 vom 25.03.2024

Neu im Verkehrsausschuss

Österreich will Protokoll über Anerkennung digitaler Frachtbriefe beitreten

Wien (PK) – Die Republik Österreich plant, dem 2008 abgeschlossenen Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief beizutreten. Dafür ist die Genehmigung des Nationalrats notwendig, dem ein entsprechender Staatsvertrag vorliegt (2501 d.B.). Die CMR (kurz für: Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route) ist ein multilaterales völkerrechtliches Übereinkommen zur Vereinheitlichung der zivilrechtlichen Vorschriften im internationalen Straßengütertransport. Das 1956 in Genf abgeschlossene Übereinkommen wurde von Österreich 1960 ratifiziert und ist seit 1961 in Kraft.

Das Zusatzprotokoll zur CMR, dem Österreich nun beitreten wolle, ergänze das Abkommen um die Möglichkeit der Ausstellung eines elektronischen Frachtbriefs, heißt es in den Erläuterungen zum Staatsvertrag. Damit werde geregelt, welche Anforderungen zu erfüllen seien, damit ein elektronischer Frachtbrief dieselbe Beweiskraft und dieselben Wirkungen habe wie ein Frachtbrief in Papierform. Mit der Anwendbarkeit des Zusatzprotokolls entstehe kein budgetärer Mehraufwand für die zuständigen Ressorts. Der Betritt zum Zusatzprotokoll der CMR schaffe einen Anreiz für Unternehmen, die Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse fortzusetzen und lege den dafür erforderlichen Rechtsrahmen fest,. Er begründe jedoch keine Verpflichtung zur Verwendung von digitalen Frachtdokumenten. (Schluss) sox