Parlamentskorrespondenz Nr. 362 vom 15.04.2024

Neu im Innenausschuss

Wien (PK) – Die bestehende Migrations- und Integrationspolitik führe zu gravierenden Fehlentscheidungen, konstatiert NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper in drei Entschließungsanträgen. Während Personen, die sich erfolgreich in die Gesellschaft einbringen oftmals abgeschoben würden, erfuhren andere, die die europäischen Grundwerte ablehnten, keine angemessenen Konsequenzen. Es sei an der Zeit für eine "faire sowie individuell ausgerichtete" Integrationspolitik bei gleichzeitiger Bekämpfung von Extremismen aller Art.

Als Teil dieser "neuen Integrationspolitik" fordert Krisper daher die sorgfältige Prüfung von Vereinen und Moscheen  auf extremistisches bzw. demokratiefeindliches Agieren. Bei Vorliegen solcher Tätigkeiten, seien geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie die Streichung etwaiger Fördermittel oder gegebenenfalls die Schließung der Moschee bzw. des Vereins (3834/A(E)).

Weiters hält Krisper eine Reform der Staatsbürgerschaftsvergabe für erforderlich. Unnötige bürokratische und finanzielle Hürden würden es engagierten Personen, die Österreicher:innen werden möchten, derzeit erschweren, diesen Weg zu beschreiten. Zudem bestünde der Staatbürgerschaftstest nur aus "trivialen Faktenfragen", anstatt auf das Verständnis und die Akzeptanz liberal-demokratischer Werte abzuzielen, kritisiert Krisper. Sie spricht sich für den Abbau bürokratischer Hürden zum Erwerb der Staatsbürgerschaft aus. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass vor der Verleihung die Identifikation des bzw. der Betreffenden mit den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft einer sorgfältigen Prüfung unterzogen wird (3832/A(E)).

Schließlich fordert Krisper im Rahmen einer "sachorientierten" Einwanderungspolitik die Wiedereinführung von Resettlement-Programmen in Kooperation mit der UNHCR, um legale Fluchtwege für besonders schutzbedürftige Personen zu schaffen. Dadurch verspricht sie sich, dass diese nicht mehr ihr Leben auf gefährlichen Fluchtrouten riskieren und Schleppern damit die Geschäftsgrundlage entzogen wird (3833/A(E)).

Erwerbstätigkeit als Kriterium im BFA-Verfahrensgesetz

Einen weiteren migrationspolitischen Vorstoß macht NEOS-Mandatar Gerald Loacker in Form eines Initiativantrags. Angesichts des gravierenden Fachkräftemangels sei es nicht nur notwendig, Fachkräfte aus Drittstaaten anzuwerben, sondern auch das Potenzial bereits in Österreich lebender Menschen zu berücksichtigen. Die strikte Trennung zwischen dem Asylrecht und dem Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht bewirke jedoch, dass es einer Person, die nach der Einreise einen Asylantrag gestellt hat, nicht mehr möglich ist, einen anderen Aufenthaltstitel – etwa die Rot-Weiß-Rot-Karte – zu erlangen. Laut Loacker könne dies bei negativem Ausgang des Asylverfahrens dazu führen, dass gut integrierte, in Österreich arbeitende Menschen abgeschoben werden.

Für Fälle, in denen kein Asyl oder subsidiärer Schutz gewährt werden kann, besteht im Asylgesetz bereits eine Möglichkeit zum "Umstieg" auf einen Aufenthaltstitel, unter anderem wenn die Person eine erlaubte Erwerbstätigkeit ausübt, mit deren Einkommen die monatliche Geringfügigkeitsgrenze erreicht wird. Damit auch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) eine bestehende Erwerbstätigkeit innerhalb ihrer Abwägung verstärkt berücksichtigen muss, spricht sich Loacker für eine Änderung des diesbezüglichen Verfahrensgesetzes (BFA-VG) aus. Darin soll eine seit zwei Jahren ununterbrochen bestehende Beschäftigung oder eine seit einem Jahr ununterbrochene Beschäftigung in einem Mangelberuf etwa neben dem Grad der Integration oder der strafgerichtlichen Unbescholtenheit als Kriterium aufgenommen werden (3827/A). (Schluss) wit