Parlamentskorrespondenz Nr. 365 vom 16.04.2024

Neu im Finanzausschuss

Familienunternehmen: Begleitung von Betriebsübergaben durch das Finanzamt soll möglich werden

Wien (PK) – Das von der Bundesregierung vorgelegte überarbeitete Grace-Period-Gesetz soll nun Familienunternehmen in der Zeit der Betriebsübergabe unterstützen (2510 d.B.). Konkret soll bei Übergaben im Familienverband eine begleitende Kontrolle durch das Finanzamt auf Antrag möglich werden. Durch Begleitung der Abgabebehörde während des Übergabeprozesses und Vereinfachung der Bürokratie sollen größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit sowie Unterstützung für Jungunternehmer:innen geschaffen werden.

Zudem soll die Vorlage eines Firmenbuchauszuges bei Gewerbeanmeldung entfallen. Erleichterungen sollen in Bezug auf Sicherheitsvertrauenspersonen und Arbeitsschutzausschüsse geschaffen werden.

Neu: Begleitung einer Unternehmensübertragung durch das Finanzamt möglich

Bei einer Unternehmensübertragung an Angehörige könne es derzeit zu rechtlichen Unsicherheiten bei der abgabenrechtlichen Würdigung von Sachverhalten kommen, so die Analyse zur Wirkungsorientierung. Um dem entgegenzuwirken, sollen nun Unternehmer:innen die Möglichkeit erhalten, während des Übergabeprozesses von der Abgabenbehörde begleitet zu werden. Dadurch soll die Übertragung von Unternehmen an neue Eigentümer:innen (z. B. in einem Familienbetrieb an die nächste Generation) erleichtert werden. Im Zuge dieses Prozesses werden bislang noch ungeprüfte Zeiträume der übergebenden Unternehmerinnen und Unternehmer einer Prüfung unterzogen, andererseits besteht die Möglichkeit, Auskunft über bereits verwirklichte oder noch nicht verwirklichte Sachverhalte zu erhalten. Im Vorfeld muss ein Antrag auf Begleitung einer Unternehmensübertragung an das Finanzamt Österreich gestellt werden. Die Anträge werden frühestens ab dem 1. Jänner 2025 möglich sein.

Das Finanzministerium rechnet mit Kosten für die Begleitung der Unternehmensübertragung von rund 3 Mio. € im Jahr 2025 und einmaligen IT-Kosten in Höhe von über 300.000 €. Eine Evaluierung dieser Maßnahme, insbesondere in Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Finanzverwaltung und ihrer Kapazitäten, ist bis zum Ende des Jahres 2028 vorgesehen.

Gewerbeanmeldung: Kein Firmenbuchauszug mehr notwendig

Zudem soll die "nicht mehr zeitgemäße" Verpflichtung, bei der Gewerbeanmeldung einen Firmenbuchauszug vorlegen zu müssen, durch die elektronische Validierung des Firmenbuchstandes ersetzt werden. Dadurch rechnet das Finanzministerium mit einem Entfall von Einnahmen in Höhe von 70.000 € jährlich.

Mehr Flexibilität soll es künftig bei Genehmigungen gewerblicher Betriebsanlagen geben. Dabei geht es um die Frage, welchen Konkretisierungsgrad Einreichunterlagen haben müssen.

Erleichterungen betreffend Sicherheitsvertrauenspersonen und Arbeitsschutzausschüssen

Durch eine Änderung des Arbeitnehmer:nnenschutzgesetzes soll die Arbeitgeberverpflichtung zur Mitteilung der Sicherheitsvertrauenspersonen an das Arbeitsinspektorat bei Betriebsübernahme nicht unmittelbar nach Bestellung der Sicherheitsvertrauensperson bestehen, sondern kann innerhalb des zweijährigen Zeitraums ab der Betriebsübergabe vorgenommen werden.

Weiters soll als Erleichterung bei Betriebsübergaben eine Einberufung des Arbeitsschutzausschusses nach Erfordernis aber nur mindestens einmal innerhalb des 2-Jahres-Zeitraums erfolgen müssen. Auch die Formerfordernisse, die in Zusammenhang mit dem Vorsitz, der Einladung und dem Protokoll vorgesehen sind, sollen in der zweijährigen Periode nach Betriebsübergabe nicht gelten. (Schluss) gla