Parlamentskorrespondenz Nr. 382 vom 18.04.2024

Neu im Verfassungsausschuss

Wien (PK) – Im Zuge der Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit vor rund zehn Jahren hat der Nationalrat auch die Einrichtung einer Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) beschlossen, die die Personalvertretungs-Aufsichtskommission abgelöst hat. Gleichzeitig wurde eine jährliche Berichtspflicht der Behörde gegenüber dem zuständigen Minister bzw. der zuständigen Ministerin für den öffentlichen Dienst verankert. Erstmals wurde dieser Bericht nun wie vorgesehen auch an den Nationalrat weitergeleitet (III-1147 d.B.).

Die Behörde hat zum einen die Geschäftsführung von Personalvertretungsorganen zu überprüfen, wobei laut Bericht im Jahr 2023 13 entsprechende Anträge eingelangt sind. 2022 waren es 20 gewesen. In 12 Fällen wurde ein Bescheid erlassen, dabei stellte die PVAB in vier Fällen eine gesetzeswidrige Geschäftsführung und in drei Fällen eine gesetzesmäßige Geschäftsführung fest. In fünf Fällen musste der Antrag aus formalen Gründen zurückgewiesen werden. Gegen drei Bescheide wurde beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Dieses wiederum entschied im Jahr 2023 über acht Fälle – auch aus dem vorangegangen Jahr –, wobei nur in einem Fall der Beschwerde stattgegeben wurde. Sechsmal bestätigte das Bundesverwaltungsgericht hingegen die Entscheidung der PVAB, in einem Fall wurde die Beschwerde wegen fehlender Beschwerdelegitimation zurückgewiesen.

Verteilt auf die Ministerien bezogen sich jeweils fünf Verfahren der PVAB auf Dienststellen im Bereich des Verteidigungsministeriums und des Innenministeriums, zwei auf Dienststellen im Bereich des Justizministeriums und eine auf eine Privatschule im Zuständigkeitsbereich des Bildungsministeriums. Die Verfahrensdauer lag dem Bericht zufolge jeweils deutlich unter der höchstzulässigen Entscheidungsfrist von sechs Monaten.

Zwei Verstöße von Organen des Bundes gegen das Personalvertretungsgesetz

Eine weitere Aufgabe der PVAB ist es, Beschwerden von Personalvertretungsorganen über etwaige Verletzungen der Bestimmungen des Bundes-Personalvertretungsgesetzes (PVG) durch ein Organ des Dienstgebers zu prüfen. Zudem ist sie für die Erstellung von Gutachten zuständig, sofern zwischen einem Ministerium und der zuständigen Personalvertretung kein Einvernehmen über eine bestimmte vom Dienstgeber beabsichtigte Maßnahme erzielt werden kann. In diesem Zusammenhang hat es 2023 laut Bericht fünf Beschwerden (2022: sieben) gegeben, wobei in zwei Fällen eine Verletzung des PVG festgestellt und in einem Fall die Beschwerde als unberechtigt verworfen wurde. In zwei Fällen wurde die Behandlung der Beschwerde aus formalen Gründen abgelehnt. Vier der Fälle betrafen das Verteidigungsministerium, eines das Justizministerium. Ein Gutachten musste nicht erstellt werden.

Worum es in all diesen Fällen ging, geht aus dem Bericht nicht hervor. Die Entscheidungen der PVAB werden laut Vorsitzender Eva-Elisabeth Szymanski aber in anonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht. Insgesamt hat die PVAB im Jahr 2023 laut Bericht 23 Fälle erledigt, dazu zählen auch zwei von Amts wegen eingeleitete Verfahren und mündliche Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht. (Schluss) gs