Parlamentskorrespondenz Nr. 398 vom 23.04.2024
Neu im Budgetausschuss
Wien (PK) – Es sollen die legistischen Voraussetzungen zur Umsetzung zweier Schulbauprojekte geschaffen werden. Konkret geht es dabei um die Erweiterung und Sanierung der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik St. Pölten sowie die Sanierung der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule Völkermarkt. Dafür soll das Finanzministerium die Ermächtigung erhalten, die Nutzungsrechte an den Schulgebäuden ruhendzustellen bzw. zu kündigen. Eine Regierungsvorlage über die Ermächtigung zur Verfügung über bewegliches Bundesvermögen liegt dazu dem Budgetausschuss vor (2529 d.B.).
Notwendig wird die Rechtsmaßnahme, da der Bund Bundesschulen betreibt, deren Liegenschaften im Eigentum von Bundesländern oder Gemeinden stehen. Laut wirkungsorientierter Folgenabschätzung entspricht das Schulgebäude in St. Pölten nach jahrelanger Nutzung nicht mehr den technischen Anforderungen einer zeitgemäßen Nutzung und bedarf einer Sanierung und Erweiterung. Zur Umsetzung des Projekts soll ein zehnjähriges Investorenmodell herangezogen werden. Dafür sei es erforderlich, dass der Bund sein Gebrauchsrecht zeitlich befristet für den Errichtungszeitraum samt Mietdauer (10 Jahre) ruhendstellt. Nach Ablauf des Mietverhältnisses von 10 Jahren soll die Ruhendstellung automatisch enden und dem Bund soll das unentgeltliche Nutzungsrecht über die Schulliegenschaft wiederzukommen.
Die Kündigung des unentgeltlichen Nutzungsrechtes an der Schule in Völkermarkt soll aufgrund der örtlichen Zusammenlegung der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule Völkermarkt mit dem Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Völkermarkt erfolgen. Bei Aufrechterhaltung des unentgeltlichen Nutzungsrechts wäre der Bund trotz Verlegung des Standortes weiterhin verpflichtet, die laufenden Betriebskosten für die ihm zustehenden Räumlichkeiten zu bezahlen. (Schluss) gla