Parlamentskorrespondenz Nr. 415 vom 25.04.2024

Neu im Umweltausschuss

ÖVP und Grüne beantragen Änderungen des Emissionsgesetz-Luft und des Klimabonusgesetzes

Wien (PK) – ÖVP und Grüne haben dem Nationalrat zwei Anträge vorgelegt. Diese sehen eine Änderung des Emissionsgesetz-Luft vor, mit der die Bezirksverwaltungsbehörden die Kompetenz erhalten sollen, die Einhaltung von Verordnungen zur Luftreinhaltung zu überprüfen. Ein weiterer Antrag der Koalition beinhaltet redaktionelle Änderungen des Klimabonusgesetzes.

ÖVP und Grüne: Änderung des Emissionsgesetz-Luft

Wenn die Verpflichtungen zur Emissionsreduktion des Emissionsgesetz-Luft nicht erfüllt werden, hat die Umweltministerin aktuell die Möglichkeit, eine Verordnung mit zusätzlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu erlassen, um so die nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen zu erreichen. Mit einem Antrag der Koalition soll nun geregelt werden, dass die örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden künftig die Einhaltung solcher Verordnungen überprüfen können (4001/A).

Zudem erfolgt mit dem Antrag die Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Luftschadstoff-Emissionen in nationales Recht. Ziel der Richtlinie ist die Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, der im Rahmen des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (LRTAP-Übereinkommen) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa erfolgt ist.

ÖVP und Grüne: Anpassungen im Klimabonusgesetz

Ein Antrag der Abgeordneten Lukas Hammer (Grüne) und Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) sieht eine redaktionelle Anpassung im Klimabonusgesetz vor (4016/A). (Schluss) pst