Parlamentskorrespondenz Nr. 488 vom 17.05.2024
Neu im Sozialausschuss
Wien (PK) – Die Koalitionsparteien haben gemeinsam mit der SPÖ eine Änderung des Opferfürsorgegesetzes beantragt. Die SPÖ fordert zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und die Einführung einer Kindergrundsicherung.
Anerkennung von "Berufsverbrechern" als NS-Opfer
Gemäß Opferfürsorgegesetz haben Personen, die in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurden, Anspruch auf Ausstellung einer Amtsbescheinigung bzw. eines Opferausweises, auf deren Basis sie Renten- und andere Fürsorgeleistungen erhalten. Allerdings gelten Einschränkungen für Personen, die zu einer mehr als sechsmonatigen – noch nicht getilgten – Freiheitsstrafe verurteilt wurden bzw. deren Verhalten in Wort und Tat mit den Gedanken und Zielen eines freien, demokratischen Österreich in Widerspruch steht oder stand. Ihnen steht zwar ebenfalls Renten- und Heilfürsorge zu, ein Opferausweis blieb ihnen bis dato aber verwehrt. Nun sollen auch sie gemäß einem gemeinsamen Antrag von ÖVP, SPÖ und Grünen (4065/A) formell als NS-Opfer anerkannt werden. In der NS-Zeit seien auch Personen, die ihre Straftat verbüßt und kein weiteres Delikt mehr begangen haben, als sogenannte "Berufsverbrecher" politisch verfolgt und deportiert worden, wird die Initiative von den Antragsteller:innen Ernst Gödl (ÖVP), Eva Blimlinger (Grüne) und Sabine Schatz (SPÖ) begründet.
Menschen mit Behinderung: SPÖ fordert Schaffung eines Inklusionsfonds
Um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, fordert die SPÖ die Einrichtung eines Inklusionsfonds, der nach dem Vorbild des Pflegefonds vom Bund und den Ländern gespeist werden soll (4028/A(E)). Mit den Fondsmitteln will Abgeordnete Verena Nussbaum unter anderem eine gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung für Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, finanzieren. Die Betroffenen würden zwar in der Regel Taschengeld, eine erhöhte Familienbeihilfe und beim Tod ihrer Eltern eine Waisenpension erhalten, mangels Lohn könnten sie aber nie eine eigene Pension erwerben, gibt sie zu bedenken. Auch die Finanzierung der persönlichen Assistenz – sowohl für das Berufsleben als auch für den Freizeitbereich – könnte ihr zufolge aus dem Fonds erfolgen.
… und leichteren Zugang zu einem Parkausweis
Ein weiteres Anliegen ist SPÖ-Abgeordneter Nussbaum ein erleichterter Zugang für Menschen mit Behinderung zu einem Parkausweis (4029/A(E)). Konkret stößt sie sich daran, dass zwar erhebliche Einschränkungen der unteren Extremitäten als Kriterium für die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel gelten, die Funktionalität der oberen Extremitäten bei der Beurteilung aber nicht berücksichtigt wird. Das soll sich ihrer Meinung nach ändern. Auch die oberen Extremitäten seien für die Sicherheit von Menschen mit Behinderung relevant, vor allem wenn in einem öffentlichen Verkehrsmittel nicht ausreichend Sitzplätze zur Verfügung stehen, argumentiert Nussbaum.
SPÖ pocht auf Kindergrundsicherung
Gefordert wird von der SPÖ darüber hinaus eine "Kindergrundsicherung" (4033/A(E)). Jedes Kind habe das Recht auf ein Aufwachsen ohne finanzielle Sorgen, Kinderarmut sei nicht hinnehmbar, begründen die Antragsteller:innen Eva-Maria Holzleitner, Petra Wimmer und Christian Oxonitsch ihre Initiative. Konkret schlägt die SPÖ drei Säulen für die Kindergrundsicherung vor: zu einem Universalbetrag für alle Kinder von zumindest 367 € im Monat und der Bereitstellung kostenloser Infrastruktur – inklusive eines Anspruchs auf hochwertige Kinderbetreuung samt gratis Mittagessen, kostenfreie Freizeit- und Ferienangebote sowie flächendeckende ärztliche und therapeutische Versorgung – sollen zusätzliche Geldleistungen für einkommensschwache Familien in der Höhe von maximal 27 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes kommen. Das wären derzeit 312 € im Monat. (Schluss) gs
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- 4029/A(E) - Überarbeitung der Kriterien für die Zusatzeintragung der "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung"
- 4028/A(E) - Schaffung eines Inklusionsfonds zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen
- 4065/A - Opferfürsorgegesetz
- 4033/A(E) - "Kindergrundsicherung – Jedes Kind hat das Recht auf ein Aufwachsen ohne finanzielle Sorgen!"