Parlamentskorrespondenz Nr. 490 vom 17.05.2024

Berichte über Corona-Ausgaben des Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2024

Wien (PK) – Auch im Jahr 2024 setzt das Gesundheitsressort die Berichterstattung über die Corona-Ausgaben fort. Laut Bundesfinanzgesetz 2024 sind insgesamt 412 Mio. € an Kostenersatz für die Bundesländer und die AGES im Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz veranschlagt. Aufgrund von Rücküberweisungen der Länder Tirol und Vorarlberg ergibt sich für die Monate Jänner und Februar ein Minusbetrag von -7,43 Mio. €. Mit Stand Ende April werden Zahlungen in der Höhe von 69,14 Mio. € ausgewiesen. In den folgenden Perioden kam es zu einem weiteren Anstieg, wobei Ende Oktober eine Summe von 141,07 Mio. € ausgewiesen wird. Dies geht aus den aktuellen Berichten von Gesundheitsminister Johannes Rauch gemäß COVID-19-Transparenzgesetz hervor (III-1159 d.B., III-1179 d.B., III-1229 d.B., III-61 d.B., III-94 d.B.).

Bis Ende Dezember 2023 waren noch Zahlungen in der Höhe von 1,362 Mrd. € angefallen. Die größten Posten darunter entfielen auf Screening-Programme, Vergütungen für Verdienstentgang, Gebühren für Epidemieärzt:innen oder Untersuchungen.

Für bestimmte den Ländern aufgrund der COVID-19-Krise entstandene Aufwendungen leistet der Bund zudem Zweckzuschüsse, für die 2024 laut BFG noch 10 Mio. € vorgesehen sind. In der Vergangenheit betraf dies vor allem Ausgaben für Schutzausrüstung, Personalkosten für die telefonische Gesundheitsberatung, Ersatzspitäler, Testungen, Mehraufwand für Rettungsdienste, Impfaktionen oder die Abrechnung der 500 €-Boni für das Pflegepersonal. Bis Ende Oktober wurden dafür im heurigen Jahr noch 15,2 Mio. € abgerechnet (Gesamtsumme 2023: ca. 500 Mio. €).

Zahlungen für die Ausgaben für Tests in Apotheken und im niedergelassenen Bereich

Seit Juni 2021 wird in den Monatsberichten detailliert darüber Auskunft gegeben, welche Zahlungen an einzelne Sozialversicherungsträger geflossen sind, die der Bund aufgrund gesetzlicher Vorgaben für verschiedene COVID-Maßnahmen bereitstellen musste. So erhielten ÖGK, BVAEB und SVS im bis April nur mehr 1,8 Mio. € für die Durchführung von COVID-19-Tests an symptomatischen Personen im niedergelassenen Bereich sowie bei den selbstständigen Vertragsambulatorien. In den folgenden Abrechnungszeiträumen werden dafür 3,58 Mio. € (Juni und August) bzw. 6,83 Mio. € (Stand September und Oktober) ausgewiesen.

Öffentliche Apotheken, ärztliche Hausapotheken und der niedergelassene Bereich waren berechtigt, COVID-19-Tests (25 € pro Test) an asymptomatischen Personen durchzuführen. Diese Maßnahme ist mit 30.6.2023 außer Kraft getreten. 2024 sind dafür noch Mittel in der Höhe von 894.733 € (Stand Oktober) an die Sozialversicherungengeflossen. Aufgrund neuer Bestimmungen können Vertragsärzt:innen im niedergelassenen Bereich seit September 2022 COVID-19-Tests nur noch bei bestimmten vulnerablen Personengruppen durchführen.

Gemäß der Neuausrichtung der Teststrategie wurden ab April 2022 erneut SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung der österreichischen Bevölkerung kostenlos zur Verfügung gestellt. Die getätigten Zahlungen für die Honorare für die Abgabe durch öffentliche Apotheken (10 € pro Test) belaufen sich per Ende Oktober 2024 nur mehr auf 10.544 €, wobei auch diese Maßnahme schon Ende Juni 2023 ausgelaufen ist.

Außerdem obliegt es dem Bund, die Honorare für die Durchführung von COVID-19-Impfungen im niedergelassenen Bereich zu ersetzen, was bis Ende Oktober 2024 2,68 Mio. € ausgemacht hat. Der Bund leistet diesbezüglich auch Zweckzuschüsse an die Länder und Gemeinden (20 € pro Impfung), die per Ende Oktober mit 488.440 € ausgewiesen sind.

Für an Apotheken oder Ärzt:innen überwiesene Honorare für den Ausdruck von Elektronischen Impfpässen oder Impfzertifikaten (3 € pro Stück) sind 2024 (Stand Oktober) 196.203 € angefallen. Die Impfkampagne des Bundes wurde seit 1. Juli 2022 vom Gesundheitsministerium betreut und finanziert; 2024 ist aufgrund einer Rücküberweisung ein Minusbetrag von -2.382 € ausgewiesen.

Beschaffung von COVID-19-Arzneimitteln

Laut den Berichten ist die Beschaffung von folgenden Medikamenten vorgesehen bzw. bereits erfolgt: Paxlovid (Pfizer), Lagevrio (MSD), Xevudy (GSK), Regkirona (Celltrion), Evusheld (Astra Zeneca) und Ronapreve (Roche). Insgesamt wurden Medikamente für 425.250 Therapiezyklen angekauft. Aufgrund der Entwicklung der Infektionslage im Herbst 2023 und dem zu erwartenden Bedarf hat des Gesundheitsministerium zur Versorgung der Bevölkerung einen Rahmenvertrag mit Pfizer abgeschlossen und auf dessen Basis bis Ende Jänner 17.758 Packungen abgerufen. An Zahlungen sind bis Oktober 2024 rund 13 Mio. € getätigt worden.

Rückblick auf die Ausgaben von 2020 bis 2023: Insgesamt 11,19 Mrd. € angefallen

Der Dezemberbericht enthielt eine gesamthaften Darstellung der Ausgaben aus dem COVID-19-Fonds seit Pandemiebeginn. Von den rund 11,19 Mrd. €, die im Vollzugsbereich des Ressorts angefallen sind, entfielen 10,97 Mrd. € auf den Gesundheitsbereich und 225 Mio. € auf den Sozialbereich (z.B. Armutsbekämpfung, Härtefallfonds, Familienhärteausgleich).

Gesundheit: Gesamtausgaben für Testen, Impfen und Arzneimittel

Österreich setzte seit der Verfügbarkeit von Antigen- bzw. PCR-Testungen ab Ende des Jahres 2020 auf breit angelegte Testprogramme und niederschwellige Angebote. Dafür wurden seit Beginn der Pandemie bis Ende 2023 insgesamt 5,14 Mrd. € aufgewendet. Die Testungen an Schulen und in Betrieben wurden nicht vom Gesundheitsressort finanziert.

Ein Betrag in der Höhe von 1,73 Mrd. € (davon 987,5 Mio. € für die Beschaffung) wird für die Abwicklung der insgesamt rund 21 Millionen verabreichten Impfungen ausgewiesen. Im Rahmen der internationalen Solidaritätsprogramme wurden 9,74 Millionen Dosen an andere Länder gespendet. Für die Beschaffung von COVID-19-Arzneimitteln wiederum wurden rund 343,7 Mio. € ausgegeben. (Schluss) sue