Parlamentskorrespondenz Nr. 503 vom 21.05.2024
Neu im Sozialausschuss
Wien (PK) – Die Sozialdemokrat:innen fordern mit Entschließungsanträgen vom Arbeitsminister Maßnahmen für Langzeitarbeitslose und für mehrfach geringfügig Beschäftigte ein.
SPÖ fordert neue "Aktion 20.000"
Die Langzeitarbeitslosenrate habe sich in den vergangenen zehn Jahren von einem auf zwei Prozent der Erwerbsbevölkerung erhöht, führen die Sozialdemkorat:innen in einem Entschließungsantrag (4027/A(E)) an. Insbesondere Personen über 50 Jahren hätten es schwer am Arbeitsmarkt. Die Regierung habe jedoch keine Programme, um dieses Problem zu bekämpfen, kritisieren die Antragsteller:innen. Sie wollen den Arbeitsminister daher auffordern, umgehend beschäftigungsfördernde Maßnahmen zu setzen. Insbesondere machen sie sich für ein Programm ähnlich der "Aktion 20.000" stark, mit dem zumindest 40.000 Langzeitbeschäftigungslose wieder einen Job bekommen sollen.
… und neue Regelung für mehrfach geringfügig Beschäftigte
Mit einem weiteren Entschließungsantrag (4046/A(E)) macht die SPÖ auf ein "AMS-Debakel" für mehrfach geringfügig Beschäftigte aufmerksam. Aufgrund eines Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof sind mehrfach geringfügig Beschäftigte, die insgesamt mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen, seit 1. April 2024 in die Arbeitslosenversicherung einzubeziehen. Umgesetzt wurde dies aber nicht per Gesetz, sondern per Durchführungsanweisung an das AMS. Die Sozialdemokrat:innen üben daran "sowohl aus prinzipiellen als auch inhaltlichen Gründen" Kritik. Die Anweisung sei nicht öffentlich und nicht aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz abgeleitet. Zudem habe sie gravierende Folgen für Personen, die beispielsweise neben einer durchgehenden geringfügigen Beschäftigung einem Beruf mit kurzfristigen Anstellungen nachgehen. Denn die durch die Regelung Arbeitslosenversicherten sollen immer gleich einen ganzen Kalendermonat in die Pflichtversicherung eingebunden werden, unabhängig davon, wann und wie lange sie tatsächlich angestellt waren. Das würde auch dazu führen, dass Personen, die dazwischen zurecht Arbeitslosengeld bezogen haben, dieses rückwirkend wieder aberkannt werden könnte. Die Antragsteller:innen fordern vom Arbeitsminister daher, die Durchführungsanweisung umgehend zurückzunehmen und eine gesetzliche Regelung vorzuschlagen, die zu einer besseren sozialen Absicherung der Betroffenen führt. (Schluss) kar