Parlamentskorrespondenz Nr. 507 vom 22.05.2024
Neu im Finanzausschuss
Wien (PK) – Die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes – kurz COFAG – soll ab 31. Juli 2024 aufgelöst werden. Der von ÖVP und Grünen eingebrachte Gesetzesantrag sieht vor, dass die COFAG ab 31. Juli 2024 als Gesellschaft abgewickelt und ehestmöglich unter der Verantwortung der Alleingesellschafterin ABBAG vollständig liquidiert werden soll (4070/A). Die bisherigen Aufgaben der COFAG und ihre Wahrnehmung werden mit dem Antrag ebenfalls neu geordnet. Diese liegen aktuell unter anderem in der Bearbeitung von COVID-19-Förderanträgen, der Verfolgung von nicht berechtigten Ansprüchen sowie der Restrukturierung und Einbringung von Forderungen aus Garantien und Haftungen, die ihr von der Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) und der Austria Wirtschaftsservice (aws) übertragen wurden.
Bis Ende Juli soll die COFAG möglichst alle noch offenen COVID-19-Förderanträge abschließen. Unerledigte Förderanträge sollen in die Zuständigkeit des Bundes und des Finanzministers zur Entscheidung als Abwicklungsstelle übergehen. Die Abgabenbehörden werden ab dann laut Antrag für die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen COVID-19-Hilfen zuständig gemacht. Forderungen, die der COFAG von der aws oder der ÖHT zum Zweck der Restrukturierung oder Betreibung übertragen worden sind, sollen ebenfalls ab Ende Juli auf die aws übertragen werden.
Mit dem Antrag kommen die Koalitionsparteien auch einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes von vergangenem Oktober nach. Dabei stellte dieser fest, dass die Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf eine GmbH unsachlich sei und Unternehmen zu Unrecht keinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfen gehabt hätten. Bereits vor diesem Entscheid sei aber geplant gewesen, die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) aufzulösen und deren Aufgaben auf andere Rechtsträger zu übertragen, wird in den Erläuterungen argumentiert.
Der Finanzausschuss hat dazu einstimmig die Durchführung einer Ausschussbegutachtung beschlossen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 481/2024). (Schluss) pst/gla