Parlamentskorrespondenz Nr. 509 vom 22.05.2024

Neu im Innenausschuss

Wien (PK) – Schutzsuchende, die sich während ihres Asylverfahrens in Wien aufgehalten haben, blieben auch nach dessen positiven Ausgang zumeist in der Hauptstadt, argumentiert NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper in einem Entschließungsantrag (4020/A(E)). Zudem zögen viele Personen, die in anderen Bundesländern ihr Asylverfahren durchliefen, nach dem Erhalt von subsidiärem Schutz nach Wien, das als einziges Bundesland in den letzten fünf Jahren konstant seine Betreuungsquote erfülle – derzeit zu 198 %. Dies liege unter anderem daran, dass diese Personen in Wien Anspruch auf Mindestsicherung hätten, anstatt wie in den anderen Bundesländern auf die Grundversorgung angewiesen zu sein, wie Krisper ausführt.

Laut ihr stellt das "unsolidarische Vorgehen" der Bundesländer Wien angesichts einer hohen Anzahl geflüchteter Kinder insbesondere im Bildungswesen vor große Herausforderungen. Eine faire Verteilung der Schutzsuchenden wäre integrationspolitisch sinnvoll und würde auch in vielen Gemeinden etwa hinsichtlich des Personalmangels Abhilfe schaffen. Krisper fordert daher analog zur bereits existierenden Wohnsitzauflage für Asylwerber:innen  eine solche auch für nicht berufstätige Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte. Das Ziel der Integration würde dies legitimieren. Die Wohnsitzauflage kopple den Bezug von Sozialleistungen für drei Jahre an den Wohnsitz in einem bestimmten Bundesland und ende, wenn der bzw. die Betroffene in einem anderen Bundesland eine Berufstätigkeit nachweisen kann.

Für die Verhältnismäßigkeit einer Wohnsitzauflage bedürfe es ausreichender Integrationsmaßnahmen in allen Bundesländern, weshalb sich Krisper auch für deren Ausbau ausspricht. In der Begründung ihres Antrags argumentiert sie zudem für die Berücksichtigung weiterer für die Integration relevanter Faktoren, wie der Bevölkerungsgröße der Gemeinde, der Verfügbarkeit von Wohnraum, oder der wirtschaftlichen Lage und Arbeitsmarktsituation. Auch die Sozialleistungen sollten laut Krisper bundesweit vereinheitlicht werden.

Ausreichend Ressourcen für die Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts der EU

Nach jahrelangen Verhandlungen wurde im April dieses Jahres der Asyl- und Migrationspakt im EU-Parlament angenommen. Für NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper bietet dieser "enorme Chancen" für die Reformierung des europäischen Asylsystems, wie sie in einem Entschließungsantrag ausführt (4021/A(E) ). Mit der Annahme beginne nun eine zweijährige Umsetzungsphase bis 2026, in der die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten Bedarfsanalysen und Umsetzungspläne ausarbeiten würden. Die aktive Mitwirkung aller Mitgliedstaaten sei in dieser Phase zentral, um die erfolgreiche Umsetzung des Pakts sicherzustellen, so Krisper. Sie fordert die Bundesregierung daher auf, sich auf EU-Ebene für die Bereitstellung von ausreichend budgetären und personellen Ressourcen seitens aller Mitgliedstaaten einzusetzen, damit etwa die vorgesehenen effektiven Kontrollen an der EU-Außengrenze, rasche und rechtsstaatliche Asylverfahren und menschenrechtskonforme Aufnahmebedingungen gewährleistet werden können. (Schluss) wit