Parlamentskorrespondenz Nr. 515 vom 23.05.2024

Neu im Verkehrsausschuss

Wien (PK) – ÖVP und Grüne wollen einen besseren Ausbau von Rampen an Bahnhöfen und Bahnstationen. Die SPÖ tritt für ein Gesetz ein, dass Planungssicherheit für das Zielnetz Bahninfrastruktur sicherstellt.

ÖVP und Grüne wollen Ausbau von Rampen an Bahnhöfen

Der Verkehrssprecher der Grünen Hermann Weratschnig und ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger treten in einem Entschließungsantrag für die Erhaltung bzw. zusätzliche Errichtung von Rampen zur Bahnsteigerschließung an Bahnhöfen und Bahnhaltestellen ein. In dem Anliegen, das sie an die Verkehrsministerin richten verweisen sie auf die positiven Erfahrungen, die dabei etwa in der Schweiz und in Vorarlberg mit fairen Risiko- und Kostenteilungsmodellen gemacht worden seien. Ziel müsse sein, Rampen an Verkehrsstationen wieder vermehrt zu ermöglichen (4036/A(E)). Aus Sicht der Abgeordneten gilt es, die positiven Entwicklungen bei Barrierefreiheit, Fahrradmitnahme im Zug und der Bewältigung der stark zunehmenden Fahrgastströme fortzusetzen.

SPÖ: Gesetzliche Planungssicherheit für das Zielnetz Bahninfrastruktur

SPÖ-Verkehrssprecher Alois Stöger hat mit einem Initiativantrag einen Vorschlag für die Schaffung eines Bundesgesetzes über ein Zielnetz für die Eisenbahninfrastruktur (Zielnetzgesetz) vorgelegt (4053/A). Der/die zuständige Verkehrsminister:in solle gesetzlich verpflichtet werden, das Zielnetz als längerfristiges Planungsinstrument für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zu entwickeln, das auf einen mindestens fünfzehnjährigen Planungszeitraum abstellen soll. Die Ergebnisse sollen laut dem Vorschlag der öffentlichen Begutachtung unterzogen werden.

Laut Stöger könne damit vor dem Hintergrund der europäischen Klimaziele die Planungssicherheit für alle Beteiligten auch über mehrere Gesetzgebungsperioden des Nationalrats gesichert werden. Für die Unternehmen sei in Hinblick auf die Einleitung der notwendigen behördlichen Verfahren eine vorausschauende Planung wichtig. Beibehalten werden solle die budgetäre Abdeckung der Kosten des Ausbaus des Bahnnetzes durch die Vorbelastungsgesetze vom Nationalrat sowie das Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) und das Bundesfinanzgesetz (BFG). (Schluss) sox