Parlamentskorrespondenz Nr. 519 vom 24.05.2024

Neu im Menschenrechtsausschuss

Wien (PK) – Auf die Entführung bzw. Verschleppung tausender ukrainischer Kinder im Zuge des russischen Angriffskrieges machen ÖVP, Grüne und NEOS in einem gemeinsamen Entschließungsantrag aufmerksam und setzen sich für weitere Bemühungen Österreichs für deren Rückkehr zu ihren Familien ein. Einen bundesweiten Ausbau von Integrationsmaßnahmen mit dem Ziel einer ehestmöglichen Umsetzung einer Wohnsitzauflage für nicht berufstätige Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte fordern die NEOS. Geht es nach der SPÖ, soll systematische Unterdrückung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts als eigenständiger Straftatbestand bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden können.

ÖVP, Grüne und NEOS: Rückkehr entführter ukrainischer Kinder

Tausende ukrainische Kinder seien aus russisch-besetzten Gebieten der Ukraine von ihren Eltern getrennt, verschleppt und zur Adoption und Umerziehung nach Russland verbracht worden. Diese Vorgehensweise sei eines der russischen Kriegsverbrechen im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, machen ÖVP-Abgeordnete Gudrun Kugler, Grün-Abgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic und NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak aufmerksam und fordern weitere Bemühungen Österreichs für deren Rückkehr. Bislang hätten nur 400 Kinder zu ihren Familien in der Ukraine zurückgebracht werden können, etwa durch Organisationen wie "Save the Children" mit Sitz in Kiew oder die "Internationale Koalition zur Rückkehr ukrainischer Kinder" unter dem Vorsitz der Ukraine und Kanadas. Konkret wird Außenminister Alexander Schallenberg ersucht, sich weiterhin international und europaweit für die Rückführung der entführten Kinder einzusetzen (3974/A(E)).

SPÖ: Systematische Unterdrückung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts soll Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen

Mit besonderem Blick auf die aktuelle Situation der Frauen in Afghanistan und die massive Gefahr, der Frauen dort aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt seien, setzt sich SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr dafür ein, das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs um einen eigenständigen Straftatbestand für geschlechterbasierte Apartheid zu erweitern. Dass die systematische Unterdrückung und Diskriminierung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts derzeit kein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt, sei scharf zu kritisieren und müsse zeitnah geändert werden, so Bayr mit Verweis auf UN-Berichte, wonach die systematische Unterdrückung von Frauenrechten durch die Taliban offiziell als "Gender-Apartheid", demnach genderbasierte Verfolgung, charakterisiert werden könne. Im Römer Statut sei Apartheid definiert und es gehe klar hervor, dass sich diese Definition von ausgedehnten und systematischen Angriffen gegen die Zivilbevölkerung nur auf ethnische Kriterien und nicht auf das Geschlecht beziehe, bemängelt die Abgeordnete. Engagement auf internationaler Ebene erwartet sich Bayr von Außenminister Alexander Schallenberg, Justizministerin Alma Zadić und der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt Susanne Raab (4034/A(E)).

NEOS: Wohnsitzauflage für nicht berufstätige Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte

Es brauche nicht nur in Europa, sondern auch innerhalb Österreichs eine faire Verteilung von Schutzsuchenden- und berechtigten, fordert NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper in einem Entschließungsantrag. Schutzsuchende, die sich während ihres Asylverfahrens in Wien aufgehalten haben, blieben auch nach dessen positiven Ausgang zumeist in der Hauptstadt. Zudem zögen viele Personen, die in anderen Bundesländern ihr Asylverfahren durchliefen, nach dem Erhalt von subsidiärem Schutz nach Wien, das als einziges Bundesland in den letzten fünf Jahren konstant seine Betreuungsquote erfülle – derzeit zu 198 %. Dies liege unter anderem daran, dass diese Personen in Wien Anspruch auf Mindestsicherung hätten, anstatt wie in den anderen Bundesländern auf die Grundversorgung angewiesen zu sein, wie Krisper ausführt.

Gemäß Krisper stellt das "unsolidarische Vorgehen" der Bundesländer Wien angesichts einer hohen Anzahl geflüchteter Kinder insbesondere im Bildungswesen vor große Herausforderungen. Eine faire Verteilung der Schutzsuchenden wäre integrationspolitisch sinnvoll und würde auch in vielen Gemeinden etwa hinsichtlich des Personalmangels Abhilfe schaffen. Krisper fordert daher analog zur bereits existierenden Wohnsitzauflage für Asylwerber:innen eine solche auch für nicht berufstätige Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte. Das Ziel der Integration würde dies legitimieren. Die Wohnsitzauflage kopple den Bezug von Sozialleistungen für drei Jahre an den Wohnsitz in einem bestimmten Bundesland und ende, wenn der bzw. die Betroffene in einem anderen Bundesland eine Berufstätigkeit nachweisen kann.

Für die Verhältnismäßigkeit einer Wohnsitzauflage bedürfe es ausreichender Integrationsmaßnahmen in allen Bundesländern, weshalb sich Krisper auch für deren Ausbau ausspricht. In der Begründung ihres Antrags argumentiert sie zudem für die Berücksichtigung weiterer für die Integration relevanter Faktoren, wie der Bevölkerungsgröße der Gemeinde, der Verfügbarkeit von Wohnraum, oder der wirtschaftlichen Lage und Arbeitsmarktsituation. Auch die Sozialleistungen sollten laut Krisper bundesweit vereinheitlicht werden (4022/A(E)). (Schluss) keg