Parlamentskorrespondenz Nr. 551 vom 31.05.2024
Neu im Wirtschaftsausschuss
Wien (PK) – Mit einem Koalitionsantrag zur Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes, des Gasdiversifizierungsgesetzes sowie des Energielenkungsgesetzes (4074/A) sollen etwa die Rechtsgrundlagen für die strategische Gasreserve um ein weiteres Jahr verlängert werden. Im Zusammenhang mit der Reduktion der Abhängigkeit von russischem Gas steht unter anderem ein Vorschlag für Versorgungssicherheitskonzepte von Gasversorgern.
So sollen zur Absicherung der Versorgungssicherheit nunmehr auch Gasversorger ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet werden, Versorgungssicherheitskonzepte zu erstellen. Darin sollen gegenüber der Regulierungsbehörde Maßnahmen sowohl für den Fall eines Ausfalls von Gaslieferungen, als auch zur schrittweisen Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas darzulegen sein. Die erstmalige Übermittlung der Konzepte an die Regulierungsbehörde E-Control soll laut Entwurf bis zum 1. Oktober 2024 erfolgen.
Die Verpflichtung zur Erstellung dieser Versorgungssicherheitskonzepte soll laut Erläuterungen nur dann entfallen, wenn ein Versorger gegenüber der Regulierungsbehörde nachweisen kann, dass die Gasmengen der größten einzelnen Bezugsquelle nicht-russischer Herkunft sind, wenn es sich nicht um Gasmengen unbekannter Herkunft handelt oder der Ausfall keinen wesentlichen Einfluss auf die Erfüllung der Lieferverpflichtungen des Versorgers hätte. Zur Transparenz betreffend der für Österreich relevanten Gasbezugsquellen sollen Versorger jedenfalls ihre Gasbezugsquellen gegenüber der Regulierungsbehörde offenlegen müssen.
Im Zuge der Sanktionierungen wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine werde auf europäischer und nationaler Ebene der mittel- und langfristige Ausstieg aus russischem Erdgas sowie die Diversifizierung des österreichischen Erdgasbezugs angestrebt, so die Erläuterungen. Der Umstieg auf Erdgas anderer Provenienz sei mit erhöhten Kosten für die Anlieferung nach Österreich bzw. gestiegenen Erdgaspreisen insgesamt verbunden. Um einen Teil der aus diesen erhöhten Kosten entstehenden Mehrbelastung für die österreichische Wirtschaft und die Verbraucher:innen abzuwenden, ist 2022 über das Gasdiversifizierungsgesetz ein Ausgleich für die entstehenden Mehrkosten bei den Energieunternehmen ermöglicht worden. Um das Ziel der Diversifizierung in höherem Ausmaß zu erreichen, soll diese Unterstützung bis Ende 2027 verlängert werden.
Zudem soll der Anreiz zur Einspeicherung von Gas für den eigenen Bedarf weiterhin aufrechterhalten werden. Für die in der Vorlage enthaltenen Verfassungsbestimmungen ist im Plenum des Nationalrats eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. (Schluss) mbu