Parlamentskorrespondenz Nr. 553 vom 31.05.2024
Neu im Wirtschaftsausschuss
Wien (PK) – Mit einer Gesetzesinitiative von ÖVP und Grünen soll bei Energieversorgungsunternehmer der Wettbewerb forciert und Preismissbrauch verhindert werden. Das entsprechende "Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern" (4073/A) liegt dem Wirtschaftsausschuss vor.
Konkret soll es Anbietern von Elektrizität, Fernwärme und leitungsgebundenem Erdgas verboten werden, Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen zu fordern, die ungünstiger sind als diejenigen anderer Versorgungsunternehmer oder von Unternehmern auf vergleichbaren Märkten. Die Bestimmung hat eine Marktsituation im Fokus, in der Energieversorger allein oder zusammen mit anderen eine marktbeherrschende Stellung haben und die daher missbraucht werden könnte. Energieversorgungsunternehmer sollen aber die Möglichkeit haben, zu beweisen, dass eine Abweichung sachlich gerechtfertigt ist. Die Bestimmung soll mit 31. Dezember 2027 befristet werden.
Die eingerichtete Taskforce Energie war den Erläuterungen zufolge 2023 zur Schlussfolgerung gekommen, dass der Wettbewerb am inländischen Energiemarkt durch eine hohe Konzentration gekennzeichnet und im Krisenjahr 2022 quasi zum Erliegen gekommen sei. Daher ziele die neue Bestimmung darauf ab, Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen zu verbieten, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ergeben würden. Angelehnt ist der Vorstoß den Erläuterungen zufolge an eine entsprechende Bestimmung im deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. (Schluss) mbu