Parlamentskorrespondenz Nr. 560 vom 03.06.2024
Neu im Sozialausschuss
Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat in Reaktion auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) eine Novelle zum Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz vorgelegt (2558 d.B.). Demnach sollen die Bestimmungen des Gesetzes künftig dann auf Leiharbeiter:innen Anwendung finden, wenn auch der Betrieb, dem sie überlassen wurden, in den Geltungsbereich des Gesetzes fällt. Bisher wurde auf die Anwendbarkeit der Urlaubsregelung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) für die betreffenden Beschäftigten abgestellt. Weiters soll eine obsolete COVID-19-Bestimmung aus dem BUAG gestrichen werden.
Gemäß den Erläuterungen hat die geltende Rechtslage dazu geführt, dass überlassene Arbeitnehmer:innen, die in einem Stuckateur- oder einem Trockenausbaubetrieb arbeiten, vom Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz umfasst sind, Stammkräfte dieser Betriebe allerdings nicht. Die neue Regelung soll nun einen Gleichklang zwischen Stammbelegschaft und Leiharbeiter:innen gewährleisten. Einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Überlasser durch damit verbundene neue Meldepflichten erwartet Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher nicht. (Schluss) gs