Parlamentskorrespondenz Nr. 570 vom 04.06.2024
Neue Initiative im Bundesrat
Wien (PK) – Infolge eines EuGH-Urteils zur Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch Parlamente muss ergänzend zum Informationsordnungsgesetz und zum Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats, auch die Geschäftsordnung des Bundesrats geändert werden. Dazu liegt nun ein gemeinsamer Antrag von ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS vor (419/A-BR/2024).
Mit dem Antrag wird unter anderem – analog zu den geplanten Bestimmungen für den Nationalrat – ausdrücklich festgelegt, dass in Bezug auf Verhandlungsgegenstände und andere Veröffentlichungen des Bundesrats letztlich der Bundesratspräsident bzw. die Bundesratspräsidentin über datenschutzrechtliche Beschwerden entscheidet. Bei der Entscheidung sind die schutzwürdigen Interessen an der Geheimhaltung personenbezogener Daten gegenüber Kontroll- und Transparenzinteressen sowie gegenüber der Freiheit der Meinungsäußerung abzuwägen. Außerdem sind die Datenschutzbeauftragten einzubinden, die für den Nationalrat und den Bundesrat gemeinsam gewählt werden. Der Bundesratspräsident bzw. die Bundesratspräsidentin erhält überdies die Aufgabe, den Bundesrat in behördlichen oder gerichtlichen Datenschutz-Verfahren zu vertreten.
Weitere Bestimmungen betreffen die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von an den Bundesrat gerichteten Petitionen und von dazu eingebrachten Stellungnahmen. Auch sollen die öffentlichen Teile des EU-Ausschusses des Bundesrats ausdrücklich mittels Livestream übertragen bzw. die Aufzeichnung in der Mediathek des Parlaments bereitgestellt werden können. Für im parlamentarischen Verfahren abgegebene und auf der Parlamentswebsite veröffentlichte Stellungnahmen sollen dem Antrag zufolge die jeweiligen Einbringer:innen verantwortlich sein.
Alle weiteren Bestimmungen werden im Informationsordnungsgesetz geregelt (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 479/2024). Das betrifft etwa auch die Festlegung, dass datenschutzrechtlich Verantwortlicher nach außen der Bundesrat als Organ sein soll. Als Aufsichtsbehörde ist ein eigenes Parlamentarisches Datenschutzkomitee in Aussicht genommen. In Kraft treten soll die Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrats am 15. Juli. (Schluss) gs