Parlamentskorrespondenz Nr. 572 vom 04.06.2024
Neu im Landwirtschaftsausschuss
Wien (PK) – Der Hochwasserschutz am Rhein soll weiter verbessert werden und für ein 300-jähriges Hochwasser gerüstet werden. Ziel ist demnach eine Erhöhung des Abflusskapazität auf 4.300 m³/s durch flussbautechnische Maßnahmen. Auch die Verbesserung des ökologischen Potentials des Rheins in der Grenzstrecke von Vorarlberg und der Schweiz soll durch dadurch erreicht werden. Dazu liegt ein entsprechender Staatsvertrag zwischen Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft dem Nationalrat zur Genehmigung vor (2559 d. B.). Vor der Regulierung des Rheins kam es im Rheintal immer wieder zu verheerenden Hochwasserereignissen. Daher schlossen Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft in der Vergangenheit bereits drei Staatsverträge diesbezüglich ab – diese stammen aus den Jahren 1892, 1924 und 1954.
Da aufgrund der Prognosen in Zukunft häufiger mit extremen Hochwasserereignissen zu rechnen ist, neue Risiken beispielsweise in Bezug auf die Erdbebensicherheit erkannt wurden und auch das Schadenspotential wesentlich gestiegen ist, haben sich die Rahmenbedingungen und Anforderungen an den Hochwasserschutz verändert. Es ist daher vorgesehen, den Hochwasserschutz am Rhein von der Illmündung (Rheinkilometer 65) bis zum Bodensee (Rheinkilometer 91) insbesondere durch Erhöhung der Abflusskapazität von 3.100 m³/s (100-jähriges Hochwasser) auf 4.300 m³/s (300-jähriges Hochwasser) auszubauen. Unter anderem ist geplant, die teilweise mehr als 100 Jahre alten Hochwasserschutzdämme auf der gesamten Strecke entweder neu zu bauen oder an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Der natürliche Verlauf des Flusses soll soweit wie möglich wiederhergestellt und die Strecke als Erholungsraum deutlich aufgewertet werden.
Ausgegangen wird von einer 20-jährigen Bauzeit. Der früheste Baustart wird in den Erläuterungen zu der entsprechenden Regierungsvorlage mit voraussichtlich 1. Juli 2027 angegeben. Die kalkulierten Kosten (inklusive Risikokosten, einer angenommenen Teuerung von 2 % und Mehrwertsteuer) liegen bei ca. 2,1 Mrd. €. Die Nettokosten sollen von der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu gleichen Teilen getragen werden. (Schluss) bea