Parlamentskorrespondenz Nr. 628 vom 14.06.2024

Neu im Sozialausschuss

Wien (PK) – Die Bundesregierung hat eine Regierungsvorlage eingebracht, mit der ein internationales Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie eine zugehörige Empfehlung der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert werden soll (2591 d.B.). Erst diese Woche hatte sich der Nationalrat einstimmig für die Ratifizierung ausgesprochen.

Konkret geht es um das Übereinkommen 190 der International Labour Organization (ILO). Es verlangt ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung, eine Strategie zur Verhinderung, Sanktionen sowie Mechanismen zur Durchsetzung und Überwachung. Außerdem müssen Opfer Zugang zu Abhilfe und Unterstützung haben und Vorkehrungen für Untersuchungen in Fällen von Gewalt und Belästigung getroffen sein. Die Empfehlung Nr. 206 schlägt ergänzende Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt vor.

Eine Gegenüberstellung mit der österreichischen Rechtslage habe gezeigt, dass es auf nationaler Ebene keine Anpassungen braucht, heißt es in den Erläuterungen zum Staatsvertrag. Gewalt und Belästigung sind in Österreich durch zahlreiche Bestimmungen im Strafgesetzbuch verboten. Laut Gleichbehandlungsgebot im Gleichbehandlungsgesetz darf niemand aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Zughörigkeit, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung benachteiligt werden. In den Erläuterungen wird überdies auf Initiativen der Regierung zur Verhinderung von Gewalt sowie auf die bestehenden Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung verwiesen.

Dem Abkommen muss auch der Bundesrat zustimmen, weil es Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereichs der Länder regelt, wie den Erläuterungen zu entnehmen ist. (Schluss) kar

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