Parlamentskorrespondenz Nr. 632 vom 14.06.2024

Neu im Tourismusausschuss

Wien (PK) – Um Transparenz sicherzustellen, verpflichtet das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz die öffentliche Hand, Inserate und andere entgeltliche Werbeleistungen in regelmäßigen Abständen zu melden. Davon ausgenommen ist im Ausland verbreitete Tourismuswerbung, die den ausschließlichen Zweck hat, ausländische Gäste anzusprechen. Allerdings gilt diese Ausnahme derzeit nur für Inserate, Sponsoring und Produktplatzierung in TV, Radio, Printmedien und im Online-Bereich, nicht aber für Werbebotschaften auf Plakaten, in Kinos, in nicht-periodischen Druckwerken, auf Public Screens, auf Wänden und auf anderen möglichen Werbeträgern. Das soll sich einem Antrag der Koalitionsparteien zufolge ändern (4093/A). Die Abgeordneten Franz Hörl (ÖVP) und Barbara Neßler (Grüne) schlagen vor, auch diese Werbeformen – rückwirkend mit Anfang 2024 – in die Ausnahmeregelung mit einzubeziehen. Begründet wird die Rückwirkung damit, dass der Geltungsbereich des Medientransparenzgesetzes erst mit Jahresbeginn entsprechend ausgeweitet wurde und es aus verwaltungsökonomischen Gründen vermieden werden sollte, betroffene Werbeleistungen bloß für einen Zeitraum von wenigen Monaten der Meldepflicht zu unterwerfen. (Schluss) gs