Parlamentskorrespondenz Nr. 641 vom 14.06.2024

Neu im Gesundheitsausschuss

Wien (PK) – Da sich der im Jahr 2023 beschlossene Infrastruktursicherungsbeitrag für Arzneimittel-Großhändler bewährt habe, soll dieser um ein Jahr bis zum 31. August 2025 verlängert werden. In der Begründung des von ÖVP und Grünen eingebrachten Initiativantrags (4101/A) heißt es, dass weiterhin die Gefahr bestehe, dass Medikamente aus Rentabilitätsgründen nicht mehr angeboten würden. Durch den erstmals in der Wintersaison 2023/24 gewährten und von den Trägern der Krankenversicherung finanzierten Infrastruktursicherungsbeitrag konnte sichergestellt werden, dass ausreichend niedrigpreisige Arzneimittel verfügbar gewesen seien.

Weiters sollen das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine im Rahmen ihrer humanitären Tätigkeit Arzneimittel unentgeltlich an Bedürftige abgeben können. Die geltende Rechtslage, die einen Apothekenvorbehalt vorsieht, ließ dafür bis dato keinen Spielraum. Von der Regelung umfasst sind alle Arten von Arzneimitteln, bei Vorlage einer entsprechenden Verschreibung auch rezeptpflichtige.(Schluss) sue