Parlamentskorrespondenz Nr. 642 vom 14.06.2024

Neu im Sozialausschuss

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat eine Novelle zum Zivildienstgesetz mit zahlreichen Detailänderungen vorgelegt (2609 d.B.). Aufgrund des Geburtenrückgangs seien Anpassungen erforderlich, um weiterhin eine möglichst hohe Bedarfsdeckung zu erreichen, werden die geplanten Maßnahmen begründet. Zudem werden eine bessere Vereinbarung von Familie und Zivildienst und mehr Verwaltungseffizienz angestrebt.

Gemäß dem Entwurf wird es künftig möglich sein, den Zivildienst bei besonders berücksichtigungswürdigen wirtschaftlichen oder familiären Gründen einmal zu teilen, wobei die Teilung vor der Zuweisung zur gewünschten Zivildiensteinrichtung mit dieser vereinbart werden muss. Außerdem wird Zivildienern die Möglichkeit eingeräumt, einen "Papamonat" in Anspruch zu nehmen, sowie die bevorzugte Zuweisung von Zivildienern um zwei Sparten erweitert. Demnach kann die Zivildienstserviceagentur künftig neben Rettungs- und Katastrophenhilfeorganisationen sowie Einrichtungen der Sozial- und Behindertenhilfe auch Einrichtungen der Altenbetreuung und Krankenanstalten bevorzugen. Wer – etwa in Folge einer Katastrophe oder eines besonderen Notstands – einen außerordentlichen Zivildienst leisten muss, soll aufs Jahr gerechnet 30 Tage Dienstfreistellung erhalten.

Auf die steigende Zahl an Nichtantritten des Zivildienstes aus medizinischen Gründen will die Regierung mit fachärztlichen Untersuchungen reagieren. Sie sollen in zweifelhaften Fällen von der Zivildienstserviceagentur beauftragt werden können. Weitere Punkte des Gesetzentwurfs betreffen den Wegfall der Arbeitsmarktprüfung vor der Zuweisung von Zivildienern, die Übermittlung genauerer Informationen durch die Stellungskommissionen über teiltaugliche Zivildiener, die Möglichkeit der Gewährung eines finanziellen Härteausgleichs für Zivildiener sowie die Reduzierung des Aufwands in Bezug auf die Interessenvertretung der Zivildiener durch Vertrauenspersonen. Die in besonderen Fällen zustehenden zwei zusätzlichen Dienstfreistellungstage – etwa für Aufnahmetests oder Prüfungen – sollen künftig auch stundenweise in Anspruch genommen werden können. (Schluss) gs