Parlamentskorrespondenz Nr. 653 vom 17.06.2024
Neu im Justizausschuss
Wien (PK) - Mit einem Vorschlag von ÖVP und Grünen für ein Berufsrechts-Änderungsgesetz 2024 sollen verschiedene Probleme in den Berufsrechten der Notar:innen und Rechtsanwält:innen gelöst werden (4124/A). So soll beispielsweise bei zukünftigen Notar:innen verstärkt Augenmerk auf ihre persönliche Eignung und sozialen Fähigkeiten gelegt werden und die persönliche Weiterentwicklung bzw. der Qualifikationserwerb eine stärkere Rolle spielen. Die bloße "Zeitkomponente" der Dauer der praktischen Verwendung soll weniger Gewicht erhalten. Vorgesehen sind etwa auch zusätzliche Möglichkeiten für Zusammenschlüsse von Notar:innen und Notariatskandidat:innen in Notarpartnerschaften sowie im Bereich der Dauersubstituten. Verschiedene weitere der vorgeschlagenen Änderungen der Notariatsordnung greifen den Erläuterungen zufolge Anregungen aus der notariellen Praxis auf. Da die Österreichische Notariatskammer dem Bereich der Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung seit jeher großes Augenmerk widme, sollen unter anderem auch die diesbezüglichen Register zur Risikoanalyse erweitert werden können, etwa auch im Hinblick auf die Finanzierung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (Proliferationsfinanzierung).
Punktuelle Anpassungen bei rechtsanwaltlicher Alters- und Berufsunfähigkeitsversorgung
Punktuelle Anpassungen soll es etwa bei den Anspruchsvoraussetzungen für die rechtsanwaltliche Alters- und Berufsunfähigkeitsversorgung geben. So soll die Anspruchsvoraussetzung für die rechtsanwaltliche Alters- und Berufsunfähigkeitsversorgung künftig nur mehr der Verzicht auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft im Inland sein. Weiters ist beispielsweise bei Geburt eines Kindes eine Verdoppelung des Zeitraums auf 24 Monate vorgesehen, in dem nur die ermäßigte statt der vollen Umlage möglich sein soll. Zudem soll auf das Ziel der Verhinderung der sogenannten Proliferationsfinanzierung auch im Bereich der Aufsicht durch die Rechtsanwaltskammern erhöhte Aufmerksamkeit zu richten sein. Im rechtsanwaltlichen Disziplinarrecht sollen unter anderem die Instrumente der disziplinarrechtlichen Strafverfügung und der gekürzten Erkenntnisausfertigung neu eingeführt werden. Den Erläuterungen zufolge soll dies zu einer merklichen Entlastung der Disziplinarräte der Rechtsanwaltskammern unter Beibehaltung sämtlicher rechtsstaatlicher Garantien führen. (Schluss) mbu