Parlamentskorrespondenz Nr. 656 vom 17.06.2024

Neu im Gesundheitsausschuss

Wien (PK) – Das Regierungsprogramm von ÖVP und Grünen sieht die Attraktivierung, Aufwertung und Stärkung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe vor. Um diesen Zielen Rechnung zu tragen, haben die Koalitionsparteien nun noch vor dem Sommer einen umfassenden Gesetzesvorschlag eingebracht, der ein neues modernes Berufsrecht für die Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Berufe) schaffen soll (4095/A).

Zu den sieben davon betroffenen Berufsgruppen zählen der physiotherapeutische Dienst (Physiotherapeut:innen), der medizinisch-technische Laboratoriumsdienst (Biomedizinische Analytiker:innen), der radiologisch-technische Dienst (Radiologietechnolog:innen), der Diätdienst und ernährungsmedizinische Beratungsdienst (Diätolog:innen), der ergotherapeutische Dienst (Ergotherapeut:innen), der logopädisch-phoniatrisch-audiologische Dienst (Logopäd:innen) sowie der orthoptische Dienst (Orthoptist:innen). Ein Großteil des Gesetzes soll am 1. September 2024 in Kraft treten.

Gehobene medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe

Im Fokus der Novelle steht vor allem die zeitgemäße Gestaltung der Berufsbilder und der Einsatzbereiche der Angehörigen der MTD-Berufe, die nunmehr unter der neuen Bezeichnung "gehobene medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe" zusammengefasst werden.

Nach der bereits erfolgten Einbindung der MTD-Ausbildungen in den Fachhochschulbereich sollen nunmehr durch die Überführung der Sonderausbildungen (Spezialisierungen) in den tertiären Bereich Möglichkeiten zur Höherqualifizierung eröffnet werden. Nähere Details wie etwa hinsichtlich der Anforderungen an die Lehr- und Studiengangsgestaltung oder die Zugangsvoraussetzungen sind vom Gesundheitsminister per Verordnung festzulegen.

Die MTD-Reform soll zudem die Stärkung des Teamgedankens, die interdisziplinäre und interprofessionelle Kooperation und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Berufsgruppen auf Augenhöhe widerspiegeln. Dies bedinge daher eine Modernisierung der Zusammenarbeits- bzw. Anordnungsregelungen, die sich ausschließlich an fachlichen Anforderungen orientieren, um die oft kritisierten bürokratischen Hürden in der Versorgungslandschaft zu vermeiden, heißt es in der Begründung.

Analog zu anderen Gesundheitsberufen wird auch der Bereich der Berufspflichten aktualisiert und neue Entwicklungen einbezogen. Dazu zählen etwa die Möglichkeit von Online-Behandlungen und –Beratungen sowie die Verpflichtung, im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen zu müssen.

Verordnung und Verabreichung von Arzneimitteln und Medizinprodukten unter bestimmten Bedingungen

Im Gesundheitsressort soll weiters ein sogenannter MTD-Beirat eingerichtet werden, der neben beratenden Aufgaben auch für die Erarbeitung von Standards für Fortbildungen zuständig sein wird. Dieser ist auch eingebunden, wenn der Gesundheitsminister – nach Anhörung der Ärztekammer, der Zahnärztekammer und des Dachverbands der Sozialversicherungsträger – im Verordnungsweg festlegt, in welchen medizinischen Bereichen Angehörige der MTD-Berufe bestimmte Arzneimittel (einschließlich Verabreichungsform) und Medizinprodukte nach ärztlicher Anordnung weiterverordnen dürfen bzw. welche ohne ärztliche Anordnung verordnet und verabreicht werden dürfen.

Die für die einzelnen Berufsgruppen geltenden Regelungen bezüglich der Verordnung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sollen erst ab 1. September 2025 in Kraft treten.

Neue Regelungen für Trainingstherapie und Ausweitung der Kompetenzen von Apotheker:innen in Krankenhäusern

Im Zuge der Novellierung werden auch die Berufsausübungsregelungen für Trainingstherapeut:innen aktualisiert und im Sinne der angestrebten freiberuflichen Berufsausübung berufsrechtliche Schranken abgebaut. Damit verbunden ist auch eine Ausweitung der Berufspflichten, analog zu jenen der MTD-Berufe. Die Bestimmungen zur Trainingstherapie treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.

Zur Erleichterung interner Arbeitsabläufe und im Sinne einer verbesserten und vereinfachten Arzneimittelversorgung im intramuralen Bereich sollen auch die Kompetenzen der Krankenhausapotheker:innen erweitert werden. Diese sollen künftig – nach Maßgabe ärztlicher Anordnung oder einer schriftlichen Handlungsanleitung – verordnete Arzneimittel austauschen und hinsichtlich ihrer Darreichungsform, Menge und Stärke anpassen können. (Schluss) sue