Parlamentskorrespondenz Nr. 658 vom 17.06.2024

Neu im Landwirtschaftsausschuss

Wien (PK) – Nachgeordneten Dienststellen des Land- und Forstwirtschaftsministeriums soll es ermöglicht werden, im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit zu eröffnen. Dies solle einer stärken internationalen Vernetzung und dem Ausbau eines breiteren Kompetenzbereiches dieser Dienststellen dienen. ÖVP und Grüne haben dazu einen Antrag zur Änderung des Bundesämtergesetzes vorgelegt (4119/A). In einem ersten Schritt sollen beim Bundesamt für Wasserwirtschaft und bei der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen solche Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet werden.

Es ist vorgesehen, dass eine solche Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit durch den oder die Dienststellenleiter:in oder durch eine andere vom Bundesministerium bestellte Person als Geschäftsführer:in nach außen vertreten wird. Die Einrichtung kann zur Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle im eigenen Namen folgende Tätigkeiten durchführen: Erwerb von Vermögen und Rechten durch unentgeltliche Rechtsgeschäfte, Durchführung von Veranstaltungen, Abschluss von Verträgen bis 600.000 € (bei höheren Beträgen ist der bzw. die Bundesminster:in darüber in Kenntnis zu setzen) sowie Entgegennahme von Förderungen insbesondere von der EU. Zudem darf die Einrichtung ihr erworbenes Vermögen sowie erworbene Rechte zur Erfüllung ihrer Aufgabe verwenden. Die Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit unterliegen der Aufsicht des bzw. der Bundesminister:in sowie der Kontrolle des Rechnungshofs.

Land- und fortwirtschaftlichen Schulen ist es bereits jetzt möglich, teilrechtsfähige Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit zu schaffen. (Schluss) bea