Parlamentskorrespondenz Nr. 661 vom 17.06.2024

Neu im Verkehrsausschuss

Wien (PK) – Die Verkehrssprecher der Koalitionsfraktionen, Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Hermann Weratschnig (Grüne), haben einen Initiativantrag zum Kraftfahrgesetz vorgelegt (4126/A). Damit sollen Regelungen geschaffen werden, für die sich in der Praxis ein Bedarf gezeigt hat, ist den Erläuterungen zu der Novelle zu entnehmen. Geregelt werden sollen etwa die Zuteilung von Deckkennzeichen und Wunschkennzeichen, das Recht von Ukraine-Flüchtlingen, ihre Fahrzeuge in Österreich zu verwenden, oder Verstöße gegen die EU-Verordnung über Fahrtenschreiber.

Praxistaugliche Regelungen für Deck- und Wunschkennzeichen

Derzeit sei es rechtlich nicht möglich, mehrere Deckkennzeichen pro Fahrzeug zuzuweisen, wird in den Erläuterungen des Initiativantrags festgehalten. Aus operativen Notwendigkeiten und einsatztaktischen Gründen habe sich jedoch ergeben, dass ein schnelles Wechseln von Deckkennzeichen an Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes notwendig sein kann. Das geänderte Kraftfahrgesetz soll daher eine Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

Anpassungsbedarf gibt es auch bei den Regelungen, die sicherstellen sollen, dass anstößige Wunschkennzeichen, darunter bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden, nicht bewilligt werden. Diese Bestimmung sei in einigen Fällen erfolgreich vor Landesverwaltungsgerichten bekämpft worden, mit der Begründung, dass die Liste der jedenfalls anstößigen Kombinationen lediglich in einem Erlass des Ministeriums stünde, der für die Verwaltungsgerichte nicht bindend sei. Daher solle es nun mit einer Verordnungsermächtigung ermöglicht werden, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung der Verkehrsministerin im Einvernehmen mit dem Innenminister erfolgt. In diesen Prozess seien künftig jedenfalls das Mauthausen-Komitee Österreich, der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus und das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes einzubinden, heißt es in den Erläuterungen.

Rechtssicherheit für Fahrzeugverwendung von Ukraine-Flüchtlingen

Weiters soll mit der Novelle Rechtssicherheit für geflüchtete Personen aus der Ukraine hinsichtlich ihrer Fahrzeuge geschaffen werden. Fahrzeuge ohne dauernden Standort dürfen im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden und damit als vorübergehender internationaler Verkehr gelten. Für Personen, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben, stelle das ein Problem dar. Damit es für diese Personen zu keinen Beanstandungen komme, soll die Frist von einem Jahr nicht  für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen.

Regelungen zu Datenübermittlung und Fahrtenschreibern

Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr, wenn ein Fahrerwechsel erfolgt, soll bis Ende 2034 verlängert werden. In den Erläuterungen wird das damit begründet, dass in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen soll eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen werden. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

Nach einer Neufassung der EU-Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr soll es nun wieder möglich werden, Verstöße gegen die Verordnung auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde. (Schluss) sox