Parlamentskorrespondenz Nr. 662 vom 17.06.2024
Neu im Gesundheitsausschuss
Wien (PK) – Primär der Umsetzung von EU-Recht und dabei vor allem der Verordnung zur biologischen Produktion dient ein von ÖVP und Grünen vorgelegter Initiativantrag (4118/A). Durch die Novellierung des EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetzes wird das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) mit zusätzlichen Aufgaben betraut. Aufgrund der Übertragung der Zuständigkeit für die Zulassung von Kontrollstellen bzw. Zertifizierungsstellen vom Landeshauptmann an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz kommt es zu einer Kompetenzverschiebung. Die Kundmachung des Gesetzes bedarf daher auch der Zustimmung der beteiligten Länder.
Einhaltung der Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Die bestehenden Kontrollstellen sollen künftig auch die Einhaltung der nationalen Vorschriften in Bezug auf Arbeitsgänge in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen sowie die Herstellung kosmetischer Mittel, sofern diese Erzeugnisse mit Bezug auf die biologische Produktion in Verkehr gebracht werden, kontrollieren können.
Neben der Bio-Einfuhrkontrolle wird das BAVG in Hinkunft für folgende weitere Aufgaben zuständig sein: die Durchführung von Prüfverfahren in Bezug auf garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) und geografische Angaben (g.a.). Bisher einziges Beispiel für eine österreichische g.t.S. ist Kuh-, Schaf- und Ziegen-Heumilch. Beispiel für eine g.A. bei Spirituosen sind Inländerrum und Jägertee (bzw. Jagatee). Die Eintragung dieser Produkte in das EU-Register würde aber bereits einige Jahre zurückliegen, ist dem Antrag zu entnehmen. Weiters soll das BAVG die Zulassung nichtbiologischer Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs für verarbeitete biologische Lebensmittel, die derzeit den Landeshauptleuten obliegt, übernehmen. Diese Änderung wird damit begründet, dass es sinnvoll erscheint, wenn eine Bundesbehörde die Zulassung für das gesamte Bundesgebiet vornehme.
Angepasst werden auch die Bestimmungen in Bezug auf das Kontrollausschuss-Gremium, dessen Kreis unter anderem um eine Vertreterin bzw. einen Vertreter der WKO erweitert wird. Auch wird die bisher per Erlass festgelegte Übertragung der Verwaltung der Saatgutdatenbank an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) gesetzlich verankert. Die Änderungen im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz stellen flankierende Maßnahmen aufgrund der Erweiterung der Zuständigkeiten das BAVG dar. (Schluss) sue