Parlamentskorrespondenz Nr. 666 vom 18.06.2024

Neu im Sozialausschuss

Wien (PK) – Weil derzeit Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit Gastverträgen an Theatern bestehen, will die Regierung mit einer Novelle des Theaterarbeitsgesetzes (TAG) gesetzliche Klarstellungen treffen (2605 d.B.). Im Bereich der Vermittlung von Bühnenarbeitsverträgen will man mit der Regierungsvorlage zahlreiche Auslegungsfragen klären.

Klarstellungen und Neuregelungen für Gastverträge

Die Novelle sieht eine präzisere Definition des Begriffes Gast am Theater vor. Damit ein Gastvertrag vorliegt, muss die betroffene Person als Grundvoraussetzung bei konkreten Aufführungen mitwirken, wird textlich klargestellt. Dabei wird unterschieden zwischen einem Gast vom Typ I und einem Gast vom Typ II. Ersterer wirkt bei nicht mehr als fünf Aufführungen pro Spieljahr mit. Ein Gast vom Typ II ist zur Mitwirkung an mehr als fünf, aber maximal 60 Aufführungen verpflichtet, und verdient dafür mehr als den Durchschnittsbezug der Ensemblemitglieder. Die Berechnung dieses Durchschnittsbezugs wird mit der Novelle geregelt.

Außerdem soll auch für Bühnenunternehmen, die kein fixes Ensemble haben, eine Entgeltgrenze für den Begriff des Gastes geschaffen werden. Erhält ein Gast für seine Anwesenheitszeiten ein Entgelt, das einem fiktiven Monatsgehalt von mehr als dem 15-fachen der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 3.030 €) entspricht, so liegt demnach ein Gastvertrag vom Typ II vor. Auch für die Berechnung dieses fiktiven Monatsgehalts sieht die Gesetzesänderung eine Regelung vor.

Als weitere Voraussetzung für einen Gastvertrag wird festgelegt, dass die Person nicht mit einem Monatsgehalt entlohnt wird, sondern etwa mit einem Auftrittshonorar oder Probenpauschalen.

Die neuen Regelungen für Gastverträge sollen mit 1. September 2025 in Kraft treten und für alle Verträge gelten, die mit diesem Tag beginnen.

Vermittlung von Verträgen, Rücktrittsrecht, Feststellungen zum Geltungsbereich des Gesetzes

Eine Neufassung der Bestimmungen über die Vermittlung von Bühnenarbeitsverträgen soll in der Praxis aufgetretene Auslegungsfragen beantworten.

Eine Bestimmung, die die Vereinbarung des Rücktrittsrechts bisher für bestimmte Theatermitglieder eingeschränkt hat, soll künftig entfallen. Es handelt sich um Mitglieder, die für nicht mehr als 60 Aufführungen im Spieljahr verpflichtet werden, und deren Gage pro Auftritt das 17-fache der täglichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage übersteigt. Die Regelung sei komplex und nicht mehr praxisrelevant, heißt es in den Erläuterungen.

Dort werden zudem Feststellungen zum Geltungsbereich des TAG getroffen, konkret etwa verschiedene Vertragsarten betreffend. Der Grund seien zwischenzeitig aufgetretene Fragen in der Bühnenpraxis, wird angeführt. (Schluss) kar

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