Parlamentskorrespondenz Nr. 668 vom 18.06.2024
Neu im Finanzausschuss
Wien (PK) – Die jährliche Kontonachricht zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge soll künftig standardmäßig elektronisch übermittelt werden. Berechtigte sollen die Informationen auf Verlangen auch weiterhin kostenlos auf Papier erhalten können. Diese und andere Änderungen finden sich in einer von ÖVP und Grünen initiierten Novelle des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (4114/A).
Zudem beinhaltet die Novelle klare Vorgaben für die Gewährung einer zusätzlichen Zinsgarantie sowie für die Werbung von Betrieblichen Vorsorgekassen (BV-Kassen). Enthalten ist auch die Einführung eines Risikomanagements für BV-Kassen. Sowie die Verpflichtung der BV-Kassen zur Offenlegung der Nachhaltigkeit ihrer Veranlagungen entsprechend den europäischen Vorgaben.
Bisher sei nicht klar vorgegeben gewesen, wie die Zinsgarantie ausgestaltet werden darf und welche Parameter zwingend erfüllt sein müssen, begründen Karlheinz Kopf (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) die Maßnahmen. Somit hatten die BV-Kassen einen relativ weiten Gestaltungsspielraum, ohne durch entsprechende Offenlegungsvorschriften gegenüber den Anwartschaftsberechtigten verpflichtet zu sein. Im Sinne einer besseren Transparenz, Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit sollen künftig die Modalitäten der Zinsgarantie durch verpflichtend aufzunehmende Angaben in den Veranlagungsbestimmungen konkret offengelegt werden.
Für den Fall, dass die Zinsgarantie nicht weiter gewährt wird, sollen entsprechende Regelungen transparent dargelegt werden. Die BV-Kasse hat etwa darzustellen, wie bestehende Anwartschaften behandelt werden.
Anstelle des bisherigen Risikomanagements soll künftig den Besonderheiten der BV-Kassen Rechnung getragen werden und eigene Vorgaben für ein wirksames Risikomanagement festgelegt werden. (Schluss) gla