Parlamentskorrespondenz Nr. 670 vom 18.06.2024
Neu im Finanzausschuss
Wien (PK) – Die Aktualisierung der klimatischen Verhältnisse für die Bodenschätzung soll künftig alle 15 anstelle von 30 Jahren erfolgen. Eine diesbezügliche von ÖVP und Grünen initiierte Gesetzesnovelle betrifft das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970 und das Grundsteuergesetz 1955 (4120/A). Zudem soll das Verfahren zur Aktualisierung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Stichtage ab 1. Jänner 2032 präzisiert werden. Hierzu werden die jeweiligen Parameter (Indizes) im Initiativantrag genauer definiert.
ÖVP und Grüne haben auch eine potentielle "Trägerrakete" zum Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz eingebracht (4127/A). Inhaltlich sieht der Gesetzesantrag bislang vor, dass bei Verweisen auf andere Bundesgesetze auf die jeweils aktuelle Fassung verwiesen wird.
Land- und Forstwirtschaft: Verfahren zur Aktualisierung der Einheitswerte sollen präzisiert werden
Konkret soll festgelegt werden, dass die Primärindizes und die Sekundärindizes sowie die für die Ermittlung der Indizes erforderlichen Daten jährlich im "Grünen Bericht" ausgewiesen werden. Im Anschluss soll der Finanzminister für die Primärindizes und die Sekundärindizes einen Durchschnitt der letzten zehn Jahre errechnen und an den Nationalrat übermitteln. Liegen diese Durchschnittswerte sowohl beim Primär- als auch beim Sekundärindex mehr als 20 % über oder unter den bisherigen Wertverhältnissen, sollen diese angepasst werden. Die einzuführende Neufeststellung soll wie eine Hauptfeststellung wirken, sie ist jedoch beschränkt auf die von der neu kundgemachten Bewertungsgrundlage betroffenen wirtschaftlichen Einheiten. Dabei ist die gesamte wirtschaftliche Einheit umfasst, auch wenn diese nur in Teilbereichen von der neu kundgemachten Bewertungsgrundlage betroffen ist.
Das "rollierende Verfahren" soll ab 1. Jänner 2032 anwendbar sein. Zur Sicherstellung der Datengrundlage sollen die Parameter im Grünen Bericht bereits 2027 ausgewiesen werden. Damit würde für den 1. Jänner 2032 zumindest ein fünfjähriger Durchschnitt vorliegen, heißt es in dem Initiativantrag.
Bodenschätzung: Überprüfung der klimatischen Verhältnisse alle 15 Jahre
Künftig soll die im Bodenschätzungsgesetz geregelte Überprüfung der klimatischen Verhältnisse alle 15 Jahre erfolgen. Hintergrund dafür sind wohl der Klimawandel und damit verbundene Veränderungen. Damit soll innerhalb des 30-jährigen Überprüfungszeitraumes der "Musterstücke der Bodenschätzung" – also der Vergleichsflächen - eine Zwischenüberprüfung eingeschoben werden, die auf die klimatischen Verhältnisse beschränkt ist. Die nächste Aktualisierung der für die Bodenschätzung relevanten klimatischen Verhältnisse ist im Jahr 2027 vorgesehen. Die Neuregelung soll daher erstmals im Jahr 2042 schlagend werden.
Im Grundsteuergesetz soll normiert werden, dass für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen an die Stelle einer Hauptfeststellung eine Neufeststellung treten soll. Eine solche Neufeststellung soll für jene Betriebe erfolgen, die von nachhaltigen und wesentlichen Veränderungen der Ertragsfähigkeit betroffen sind. Dies habe zur Folge, dass bei der Festsetzung der Grundsteuer wie bei einer Hauptfeststellung vorzugehen ist, so der Initiativantrag. (Schluss) gla