Parlamentskorrespondenz Nr. 671 vom 18.06.2024
Neu im Finanzausschuss
Wien (PK) – Ein neues DORA-Vollzugsgesetz soll zu einer Erhöhung der Cybersicherheit am Finanzmarkt beitragen. Es handelt sich dabei um nationale Begleitmaßnahmen zu der EU-Verordnung DORA (2596 d.B.).
FMA für Beaufsichtigung der DORA-Verordnung zuständig
Die europäische Verordnung DORA – Digital Operational Resilience Act – soll die Resilienz im Finanzsektor stärken. Vor dem Hintergrund zunehmender Digitalisierung und Vernetzung von Finanzunternehmen sollen bestehende Regelungen gestärkt und vereinheitlicht werden. Anzuwenden ist die europäische Verordnung von unterschiedlichen Finanzunternehmen, wobei das Risikoprofil berücksichtigt werden soll.
Um die Verordnung in Österreich anwenden zu können, braucht es nationale Begleitmaßnahmen, die mit dem DORA-Vollzugsgesetz umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus sind punktuelle Änderungen des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes, des Bankwesengesetzes, des Börsegesetzes 2018, des Investmentfondsgesetzes 2011, des Pensionskassengesetzes, des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016, des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 und des Zahlungsdienstegesetzes 2018 vorgesehen, um die zugehörige EU-Richtlinie umzusetzen.
Der Entwurf des DORA-Vollzugsgesetzes benennt die Finanzmarktaufsicht (FMA) als zuständige Behörde für die Beaufsichtigung der Umsetzung von DORA. Sie soll mit den erforderlichen Aufsichts- und Sanktionsbefugnissen ausgestattet werden. Zudem soll eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der EU-Verordnung in Bezug auf nationale Institute vorgesehen werden. Die Regierungsvorlage regelt zudem die Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) in jenen Bereichen, wo bereits jetzt eine Aufgabenteilung zwischen FMA und OeNB besteht. Das DORA-Vollzugsgesetz soll mit 17. Jänner 2025 in Kraft treten. (Schluss) gla