Parlamentskorrespondenz Nr. 672 vom 18.06.2024
Neu im Landwirtschaftsausschuss
Wien (PK) – Der Hochwasserschutz am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee soll durch flussbautechnische Maßnahmen verbessert werden. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Abflusskapazität auf 4.300 m³/s. Dazu hat die Bundesregierung dem Nationalrat einen entsprechenden Staatsvertrag zwischen Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Genehmigung vorgelegt. Es handelt sich dabei bereits um den vierten Staatsvertrag mit der Schweiz zur Regulierung des Rheins. Eine Beteiligung des Landes Vorarlberg an rund 25 % der für den Bund anfallenden Kosten für die neu vorgesehenen Hochwasserschutzmaßnahmen soll nun in einer Bund-Länder-Vereinbarung festgelegt werden (2581 d.B.).
Bis zum Jahr 2052 wird von Gesamtkosten von rund € 1,1 Mrd. € (inkl. Teuerungsprognose und Mehrwertsteuer) für die Republik Österreich ausgegangen. Das Land Vorarlberg soll davon etwa ein Viertel tragen – maximal jedoch 273,7 Mio. €. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Kostenbeteiligung des Landes Vorarlberg in 25 gleich hohen jährlichen Teilzahlungen von rund 10,9 Mio. € geleistet wird.
Hinsichtlich der noch auf Grundlage der alten Staatsverträge 1892, 1924 und 1954 errichteten Werke sowie der nach Fertigstellung des "Gemeinsamen Werkes" des vierten Staatsvertrages anfallenden Erhaltungskosten soll keine Kostenbeteiligung des Landes Vorarlberg erfolgen. Allfällige zu viel geleistete Beträge muss der Bund dem Land Vorarlberg nach Fertigstellung des "Gemeinsamen Werks" binnen eines Monats nach geprüfter und abgenommener Schlussrechnung zurückerstatten. Sollten Mehrkosten für den Bund entstehen, sind mit dem Land Vorarlberg über eine weitere Kostenbeteiligung gesonderte Verhandlungen zu führen. (Schluss) bea